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- Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
- Was muss ich über die Entgeltumwandlung wissen?
- Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer?
- Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber?
- Wie sieht die staatliche Förderung aus?
- Was hat sich seit dem 1. Januar 2005 an der Besteuerung geändert?
- Kann der Anspruch auf die Betriebsrente verfallen?
- Wie werden die Betriebsrenten angepasst?
- Wie ist meine Betriebsrente bei einer Insolvenz geschützt?
- Welche Altersgrenzen gibt es bei der Betriebsrente?
- Wie entscheide ich mich für die richtige Betriebsvorsorge?
- Ist der Abschluss eines Riester-Vertrags sinnvoll, wenn ich gleichzeitig die betriebliche Altersvorsorge nutze?
Was hat sich seit dem 1. Januar 2005 an der Besteuerung geändert?
Für alle Durchführungsarten gilt seit diesem Datum: die Einzahlungen sind steuerfrei, für die späteren Rentenzahlungen dagegen gilt die Nachbesteuerung. Daher ist die Betriebsrente grundsätzlich steuerfrei. Ebenso ist sie von Sozialversicherungsabgaben befreit. Für die Steuer- und Sozialabgaben-befreiung gelten folgende Voraussetzungen: Höchstbetrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, Einzahlung in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Neu abgeschlossene Verträge sind in Höhe von 1.800 Euro steuerfrei. Es besteht jedoch die Sozialversicherungspflicht. Die Steuerfreiheit gilt für den gesamten Betrag, der über Arbeitgeberbeiträge und Entgeltumwandlung gebildet werden kann. Auf Direktversicherungen und Pensionskassen vor dem 01. Januar 2005 ist die Pauschalsteuer anwendbar, d. h. sämtliche Einzahlungen werden pauschal mit 20 Prozent besteuert, die Auszahlungen sind allerdings steuerfrei.