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- Wer ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
- Was ist die Familienversicherung?
- Wie unterscheiden sich die Jahresarbeitsentgelt- und die Beitragsbemessungsgrenze?
- Wie oft muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
- In welchen Fällen bin ich von der Praxisgebühr befreit?
- Für welche zahnärztlichen Leistungen muss ich keine Praxisgebühr bezahlen?
- Nach welchem Prinzip wirtschaftet eine Krankenkasse?
- Welche unterschiedlichen Kassen gibt es?
- Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkasse
- Zahnärztliche Versorgung
- Leistungen bei Krankenhausaufenthalt
- Kosten für Medikamente
- Kosten für medizinische Hilfsmittel
- Unterschiede zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungs Gesellschaften
- Alternative Heilmethoden
Was ist die Familienversicherung?
In der gesetzlichen Krankneversicherung sind die Ehegatten und Kinder (auch Steif-, Enkel- und Pflegekinder) mitversichert, sofern sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und selbst nicht versichert sind bzw. ihr Monatseinkommen unter 1/7 der Bezugsgröße liegt. Familienversicherte Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mitversichert, wenn sie selbst noch kein Einkommen beziehen. Befinden sie sich noch in einer Ausbildung oder sind Zivil- oder Wehrdienstleistender, sind sie solange mitversichert wie die Dienstzeit dauert bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei einer Ausbildung.