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- Wer kann sich privat versichern?
- Was ist mit den Kinder in der Privaten Krankenversicherung?
- Vor- und Nachteile der Privaten Krankenversicherung
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Was ist mit den Kinder in der Privaten Krankenversicherung?
Wenn der privat krankenversicherte Elternteil über ein Einkommen von mehr als € 3.937,50 monatlich verfügt und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich versicherte Elternteil, müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung krankenversichert werden! Haben beide Eheleute ein eigenes Gehalt und das o.g. trifft nicht zu, dann sieht die Situation für die Kinder wie folgt aus:
Beispiel 1:
Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich € 1.700,-. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von € 4.000,-. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl die € 3.937,50 im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Aus diesem Grund müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung des Mannes mitversichert werden!
Beispiel 2:
Die Ehefrau verdient EUR 1.800,- monatlich. Sie ist gesetzlich krankenversichert. Der Mann ist selbständig und in der Privaten Krankenversicherung versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt EUR 2.300,-. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als EUR 3.937,50 monatlich. Die Kinder können also in der gesetzlichen Krankenkasse der Frau versichert werden.
Beispiel 3:
Der Ehemann ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sein Einkommen beträgt EUR 3.937,50, die Ehefrau ist in der Privaten Krankenversicherung krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von EUR 4.150,- monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar EUR 3.937,50 im Monat, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes versichert, obwohl das Familieneinkommen höher ist als in Beispiel 1.