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- Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
- Was muss ich über die Entgeltumwandlung wissen?
- Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer?
- Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber?
- Wie sieht die staatliche Förderung aus?
- Was hat sich seit dem 1. Januar 2005 an der Besteuerung geändert?
- Kann der Anspruch auf die Betriebsrente verfallen?
- Wie werden die Betriebsrenten angepasst?
- Wie ist meine Betriebsrente bei einer Insolvenz geschützt?
- Welche Altersgrenzen gibt es bei der Betriebsrente?
- Wie entscheide ich mich für die richtige Betriebsvorsorge?
- Ist der Abschluss eines Riester-Vertrags sinnvoll, wenn ich gleichzeitig die betriebliche Altersvorsorge nutze?
Was muss ich über die Entgeltumwandlung wissen?
Seit 2002 ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Teil Ihres Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. Dabei bleibt es ihm überlassen, für welche Form der betrieblichen Altersvorsorge er sich entscheidet. Sie selbst müssen einen Mindestbeitrag leisten. Die Ansprüche aus der Entgeltumwandlung gehen Ihnen bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht verloren. Sollten Sie Ihre Versicherungsbeiträge aus dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bzw. aus dem 13. Monatsgehalt finanzieren, ist dieser Teil der umgewandelten Vergütung sozialabgabenfrei. Die Entgeltpunkte, die Ihnen dadurch bei der Berechnung der staatlichen Rente abhanden kommen, fallen dabei kaum ins Gewicht.
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