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- Ab wann gilt die Rechtsschutzversicherung/Gibt es eine Wartezeit?
- Was sichert die Verkehrs-, Familien-, Privat-, Berufs-, Miet-Rechtsschutzversicherung ab?
- Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?
- Sind Kinder/Lebenspartner mitversichert?/Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?
- Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?
- Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?
- Rechtsschutzversicherung
Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?
1. Privatrechtschutz Im Privatrechtsschutz sind folgende Bereiche versichert: ? Schadenersatz ? Vertrags- und Sachenrecht ? Ordnungswidrigkeiten ? Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ? vor Sozialgerichten ? Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ? Beratung im Familien und Erbrecht Abhängig vom Tarif kann noch eine Opfer- oder Strarechtschutz mit inbegriffen sein. 2. Berufsrechtsschutz Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann nur in Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber z.B. im Falle einer Kündigung. 3. Verkehrsrechtsschutz Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderung helfen. Aber auch in Bereichen Autokauf/-verkauf oder bei Streitigkeiten mit der Werkstatt kann eine Versicherung wertvoll sein. Mit dem Verkehrsrechtsschutz ist man nicht nur als Fahrer seiner eigenen Fahrzeuge versichert, sondern auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer. 4. Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz Der Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n, bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vormietern, bei Unstimmigkeiten hinsichtlich Nebenkostenabrechnungen etc. 5. Vermieter-Rechtsschutz Der Vermieter-Rechtsschutz schützt den Eigentümer einer Immobilie bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis. So z.B. bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n, bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vormietern, bei Unstimmigkeiten hinsichtlich Nebenkostenabrechnungen etc.