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- Was ist Forderungsausfallversicherung?
- Was sind Gefälligkeitsschäden?
- Was sind deliktunfähige Kinder und bis zu welchem Alter?
- Wegen Kündigungsfrist?
- Warum eine private Haftpflichtversicherung?
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- Welche Versicherungssumme macht Sinn?
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- Anpassung der versicherten Risiken nicht vergessen
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Wegen Kündigungsfrist?
Die Private Haftpflichtversicherung kann in der Regel drei Monate zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Falls keine fristgerechte Kündigung vorliegt, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr. Das Sonderkündigungsrecht besteht nach einem durch die Versicherung regulierten Schaden. Hier kann innerhalb eines Monats nach Zahlung des Schadens fristlos gekündigt werden. Zu Beachten ist: die Prämie steht der Versicherungsgesellschaft trotzdem bis zum Ende des Versicherungsjahres zu. Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge bei gleichbleibender Leistung, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung Gebrauch gemacht werden.