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- Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
- Was muss ich über die Entgeltumwandlung wissen?
- Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer?
- Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber?
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Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
In den Genuss der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer, d. h. Arbeiter, Angestellte und Auszubildende kommen. Auch für nicht-beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (sofern diese nicht als selbständige Unternehmer gelten) und Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft kann diese Form der Altersversorgung interessant sein. Neuerdings können selbst Minijobber mit einem monatlichen Einkommen von 400 Euro die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Die etwa 6,7 Millionen Minijobber in der Bundesrepublik haben laut Gesetz ein Anrecht auf Entgeltumwandlung. Sie haben also die Möglichkeit, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in Rentenbeiträge umzuwandeln. Die betriebliche Altersvorsorge kann auf unterschiedliche Art erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Direktzusage des Arbeitgebers. Darunter versteht man die Verpflichtung durch den Arbeitgeber, eine Betriebsrente zu zahlen. Dadurch haben Sie allerdings nur Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung, nicht aber darauf, dass der Arbeitgeber Ihre Altersvorsorge aus eigener Tasche bezuschusst. Bekannt ist diese Möglichkeit von den vermögenswirksamen Leistungen, bei denen der Arbeitgeber einen Teilbetrag beisteuert. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass gegebenenfalls bereits bestehende Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) zu diesem Zweck verwendet werden können. Eine weitere Form der Altersvorsorge sind die Unterstützungskassen, die von den Arbeitgebern finanziert werden. Dritte Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung abschließt. Die Beiträge können durch Riester-Verträge gefördert werden. Schließlich gibt es noch die Pensionskassen und Pensionsfonds, über die die betriebliche Altersversorgung erfolgen kann. In manchen Branchen haben die Sozialpartner Bestimmungen zur betrieblichen Altersversorgung ausgehandelt und in die Tarifverträge aufgenommen. Einige von ihnen - wie beispielsweise die Metallbranche - haben sogar eigene Versorgungswerke. Auch kann die Vertragsform für die betriebliche Altersvorsorge in Tarifverträgen festgelegt sein.