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- Todesfalleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.) - Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Dies wird in einigen Tarifen auch bei ambulanter Operation bezahlt. - Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus. - Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen. - Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle Übergangsleistung erbracht. - Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen werden. - Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt. - Kurbeihilfe (in einigen Tarifen kostenfrei enthalten)
- Bergungskosten (in allen Tarifen kostenfrei enthalten)
- Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
- Warum stehen in den Vergleichen nur unbekannte Gesellschaften auf den vorderen Rängen?
- Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen?
- Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?
- Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
- Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?
- Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
- Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?
- Wo geschehen die meisten Unfälle?
- Wann erhalte ich Leistungen?
- Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?
- Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?
- Was ist die Definition eines Unfalls?
- Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?
- Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?
- Warum eine private Unfallversicherung?
- Wann liegt nach der Definition des Versicherers ein Unfall vor?
- Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?
- Wann leistet die Unfallversicherung?
- Wovon hängt die Höhe der Versicherungsleistungen ab?
- Schützt die private Unfallversicherung auch im Ausland?
- Ist mein nicht ganz ungefährliches Hobby mitversichert?
- Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
- Welche Personen können sich nicht privat unfallversichern?
- Notwendigkeit der privaten Unfallversicherung
- Für Kinder besonders wichtig
- Versteuerung der Versicherungsleistung
- Die Wahl der richtigen Versicherungssumme
Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?
Kernleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter Invalidität: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."
Die Invaliditätsleistung können Sie nun mit den anderen Leistungsarten kombinieren: