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- Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
- Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
- Was bedeuten HSN und TSN?
- Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?
- Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
- Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
- Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Ich möchte erneut eine Vollkasko abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?
- Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?
- Was ist ein Schutzbrief?
- Was bedeutet Werkstattbindung?
- Werden die Schadensfreiheitsklassen von der neuen Versicherung übernommen?
- Was ist ein Saisonkennzeichen und wann benötige ich es?
- Wie lange läuft die Kfz-Versicherung?
- Wie wird man im Schadensfall zurückgestuft?
- Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?
- Was ist im Schadenfall zu tun?
- Darf man 2 Fahrzeuge parallel versichert haben und wenn ja, wie lange?
- Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Was ist eine Mallorcapolice?
- Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?
- Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?
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- Für Schäden am eigenen Auto - Kaskoversicherungen
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- Wahl der Selbstbeteiligung
- Möglichkeiten der Kündigung
- Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres
- Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich
- Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste
Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
Da das Zulassungsverfahren seit dem 1.März 2008 elektronisch und somit viel einfacher verläuft, brauchen Sie nur die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) und folgende übliche Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorzulegen: Personalausweis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und TÜV- /AU-Bescheinigung bei Gebrauchtwagen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle kann Ihre Daten durch die eVB einsehen und erkennen, dass Sie einen Versicherungsschutz besitzen. Die Deckungskarte (Doppelkarte) ist mit diesem neuen Verfahren ersetzt worden.