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- Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
- Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
- Was bedeuten HSN und TSN?
- Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?
- Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
- Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
- Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Ich möchte erneut eine Vollkasko abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?
- Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?
- Was ist ein Schutzbrief?
- Was bedeutet Werkstattbindung?
- Werden die Schadensfreiheitsklassen von der neuen Versicherung übernommen?
- Was ist ein Saisonkennzeichen und wann benötige ich es?
- Wie lange läuft die Kfz-Versicherung?
- Wie wird man im Schadensfall zurückgestuft?
- Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?
- Was ist im Schadenfall zu tun?
- Darf man 2 Fahrzeuge parallel versichert haben und wenn ja, wie lange?
- Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Was ist eine Mallorcapolice?
- Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?
- Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?
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- Wahl der Selbstbeteiligung
- Möglichkeiten der Kündigung
- Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres
- Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich
- Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste
Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Der Versicherungsnehmer muss die Kündigung selbst durchführen, wenn er die Versicherungsgesellschaft wechseln möchte. Dies muss schriftlich und unter Beachtung und Einhaltung der Fristen geschehen. Empfehlenswert ist die Kündigung per Einschreiben mit Rück-schein. Die ordentliche Kündigung erfolgt meist mit der Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ablauf des Versicherungsjahres. Der Vorvertrag muss somit bis zum 30.11. eines Jahres gekündigt sein, um bei der neuen Versicherungsgesellschaft ab dem 01.01. des folgenden Jahres versichert zu sein. Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Schaden von Ihrer Auto-Versicherung reguliert oder die Beiträge erhöht wurden. Es gilt ebenso eine Frist von 4 Wochen, welche aber ab Annah-me/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung gilt. Auf Ihrem Kündigungsschreiben sollte Sie den jeweiligen Grund für Ihre Kfz Sonderkündi-gung vermerken. Die Versicherungsgesellschaft erkennt Ihr Sonderkündigungsrecht ohne eine exakte Begründung eventuell nicht an. Ihre Kfz-Versicherung erlischt automatisch mit der Abmeldung des Kfz, für den Fall, dass sie Ihr Auto verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen sollten.