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- Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
- Was muss ich über die Entgeltumwandlung wissen?
- Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer?
- Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber?
- Wie sieht die staatliche Förderung aus?
- Was hat sich seit dem 1. Januar 2005 an der Besteuerung geändert?
- Kann der Anspruch auf die Betriebsrente verfallen?
- Wie werden die Betriebsrenten angepasst?
- Wie ist meine Betriebsrente bei einer Insolvenz geschützt?
- Welche Altersgrenzen gibt es bei der Betriebsrente?
- Wie entscheide ich mich für die richtige Betriebsvorsorge?
- Ist der Abschluss eines Riester-Vertrags sinnvoll, wenn ich gleichzeitig die betriebliche Altersvorsorge nutze?
Wie sieht die staatliche Förderung aus?
Die Betriebsrenten werden durch Steuererleichterungen unterstützt. Bis zur Beitrags-bemessungsgrenze können die Beiträge ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Des weiteren kann im Rahmen der Direktversicherung ein Freibetrag von 1800 Euro im Jahr steuerlich gefördert werden. Das geht aber nur dann, wenn nicht bereits in eine Direktversicherung oder Pensionskasse pauschal versteuert mit 20% Lohn oder Gehalt eingezahlt wird. Dank der Befreiung von Steuern und Sozialabgaben, die für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gilt, wird diese Form der Altersvorsorge für viele Arbeitnehmer zu einer attraktiven Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen.