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- Wer ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
- Was ist die Familienversicherung?
- Wie unterscheiden sich die Jahresarbeitsentgelt- und die Beitragsbemessungsgrenze?
- Wie oft muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
- In welchen Fällen bin ich von der Praxisgebühr befreit?
- Für welche zahnärztlichen Leistungen muss ich keine Praxisgebühr bezahlen?
- Nach welchem Prinzip wirtschaftet eine Krankenkasse?
- Welche unterschiedlichen Kassen gibt es?
- Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkasse
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- Unterschiede zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungs Gesellschaften
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Wie unterscheiden sich die Jahresarbeitsentgelt- und die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Jahresbeitragsentgeltgrenze ist eine Versicherungspflichtgrenze, sie ist somit die Grenze bis zu welchem Bruttojahreseinkommen man sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern muss. Bleibt man unterhalb dieser Grenze kann man nicht in die Private Krankenversicherung wechseln. An der Versicherungspflichtgrenze entscheidet sich auch das maximal Krankentagegeld. Die Beitragsbemessungsgrenze bemisst den max. Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt das Bruttogehalt diese Grenze, wird nur der Beitrag der Bemessungsgrenze fällig.