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Wie werden die Betriebsrenten angepasst?
Genau wie bei der staatlichen Rente müssen auch die Betriebsrenten angepasst werden, um der Inflation entgegenzuwirken. Der Arbeitgeber hat die laufende Betriebsrente alle drei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen. Dabei sind zu berücksichtigen: Einerseits die Interessen des Versorgungsempfängers, andererseits die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers. Wenn die Altersversorgung durch eine Gehaltsumwandlung finanziert wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens die im Betriebsrentengesetz vorgesehene Anpassung vorzunehmen. Für den Fall, dass die Anpassung der betrieblichen Altersversorgung unterbleibt, hat der Arbeitgeber dem Betriebsrentner schriftlich darzulegen, aus welchem Grund die wirtschaftliche Situation des Betriebs eine Anpassung nicht zulässt. Nun hat der Rentner noch die Möglichkeit, innerhalb von 3 Kalendermonaten Widerspruch gegen diese Mitteilung einzulegen. Danach ist einem Verfahren zu prüfen, ob die nicht erfolgte Anpassung gerechtfertigt war.