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- Wer ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
- Was ist die Familienversicherung?
- Wie unterscheiden sich die Jahresarbeitsentgelt- und die Beitragsbemessungsgrenze?
- Wie oft muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
- In welchen Fällen bin ich von der Praxisgebühr befreit?
- Für welche zahnärztlichen Leistungen muss ich keine Praxisgebühr bezahlen?
- Nach welchem Prinzip wirtschaftet eine Krankenkasse?
- Welche unterschiedlichen Kassen gibt es?
- Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkasse
- Zahnärztliche Versorgung
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- Alternative Heilmethoden
Zahnärztliche Versorgung
Die Gesetzliche Krankenkasse trägt alle notwendigen medizinischen Leistungen der zahnärztlichen Vorsorge, die zweckmäßig und ausreichend sind. Der Versicherte hat bei Zahnersatz Anspruch auf Kronen, Brücken, evt. sogar Implantate. Der Heil- und Kostenplan wird vom behandelnden Zahnarzt aufgestellt und listet die notwendigen Eingriffe auf. Der Versicherte muss die Kosten selber tragen, die von der Krankenkasse geprüft und festgelegt wurden (meistens 50%).Diesen Prozentsatz kann erhöht werden, indem der Versicherte einmal jährlich die Zahnuntersuchung durchführen lässt und dieses in ein Bonushefteintragen lässt. Bei lückenloser Führung über 5 Jahre, können weitere 20% der Kosten erstattet werden. Bei Versicherten, deren Einkommen sehr gering ist, werden durch die Härteregelung, sämtliche Kosten übernommen.