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- Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
- Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
- Was bedeuten HSN und TSN?
- Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?
- Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
- Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
- Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Ich möchte erneut eine Vollkasko abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?
- Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?
- Was ist ein Schutzbrief?
- Was bedeutet Werkstattbindung?
- Werden die Schadensfreiheitsklassen von der neuen Versicherung übernommen?
- Was ist ein Saisonkennzeichen und wann benötige ich es?
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- Wie wird man im Schadensfall zurückgestuft?
- Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?
- Was ist im Schadenfall zu tun?
- Darf man 2 Fahrzeuge parallel versichert haben und wenn ja, wie lange?
- Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?
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- Was ist eine Mallorcapolice?
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- Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?
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- Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste
Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste
Der Versicherungsnehmer hat im Rahmen der Kfz-Versicherung zusätzliche Optionen zur Wahl. Bspw. kann er mit der Mallorca-Police Haftpflichtschäden beim Gebrauch von Mietwagen im Ausland absichern. Bei einer Insassenunfallversicherung sind Personenschäden bei einem Unfall abgedeckt, die die De-ckungssummen der Haftpflichtversicherung übersteigen. Sie empfiehlt sich für Autofahrer, die sehr häufig andere Personen im ihrem Kfz transportieren. Pannen, Unfälle und die Schadensabwicklung im Ausland kann der Kfz-Schutzbrief (auch: Verkehrs-Service-Police) kostenlose Hilfe bieten. Der Schutzbrief gilt auch für Anhänger und mitgeführtes Gepäck, ist jedoch meist Fahrzeug-spezifisch. Insassen sind bei Reisen durch den Kfz-Schutzbrief abgesichert. In jedem Unternehmen kann der Leistungsumfang des Schutzbriefs unterschiedlich sein. Der Schutzbrief deckt im allg. folgende Leistungen abgedeckt: Übernahme der Abschlepp- und Unterstellkosten, Hilfe bei Pannen und Unfällen, den Fahrzeugrücktrans-port, die Bergung, Erstattung der Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt und für den Fall, dass das Auto nicht gleich reparierbar sein können, werden die Kosten für die Übernachtung bzw. für einen Ersatz-Mietwagen vom Schutzbrief abgedeckt. Bei Krankheit oder einer Verletzung des Schutzbriefinhabers stellt die Kfz-Versicherung einen Ersatzfahrer für die Rückfahrt. Die Verzollungs- bzw. Verschrottungskosten bei einem Totalschaden auf Auslandsfahrten sind abgedeckt und in den meisten Fällen bieten die Schutzbriefe zusätzliche Hilfeleistungen wie Hilfe bei Dokumentendiebstahl oder vorzeitigem Reiseabbruch an. Sind sie allerdings Mitglied in einem Automobilclubs, z.B. beim ADAC, ist eine Absicherung durch einen Schutzbrief meist nicht nötig, da nötigen Leistungen von dem Automobilclub erbracht werden.