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Feststellung der Berufsunfähigkeit

 

Ein Unfall oder eine Erkrankung, die den Verlust der Arbeitskraft zur Folge haben, muss der Versicherte seiner Versicherungsgesllschaft umgehend melden und einen Antrag auf die Berufsunfähigkeitsleistungen stellen.

Neben der Stellung des Antrags muss der Versicherte seinen Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht befreien und der Versicherung zu ermöglichen, die notwendigen Informationen einzuholen um den Antrag zu bewerten.

Der Versicherter und derArzt bekommen dann zur Dokumentation des Krankheitsbildes von der Versicherung ein Formular zur Beantwortung geschickt.

Das Formular an den Versicherten von der Versicherung

Der Versicherte muss in dem BU-Formular die Beschwerden bzw. die Verletzungen beschreiben, die ihn bei der Ausübung seines Berufes derzeit hindern.

Die Versicherung muss dadurch ein vollständiges Bild zum Gesundheitszustand, der beruflichen Tätigkeit und des aktuellen beruflichen Bildungsniveaus erhalten.

Hierzu gehören...

  • Benennung von besuchten Ärzten, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen,
  • Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit,
  • Benennung, welcheArbeiten noch ausgeübt werden können,
  • Beschreibung des beruflichen Werdegangs.

Das Formular an den Arzt von der Versicherung

Die Versicherung schickt nach dem Eingang des Antrags dem behandelnden Arzt bzw. dem Hausarzt den ärztlichen Bericht zur Berufsunfähigkeit.

In diesem Formular beschreibt der Arzt seine gestellte Diagnose, das Krankheitsbild oder die Verletzungen des Versicherten.

Er ist dazu aufgerufen alle ihm bekannten Informationen, die zur Beurteilung des Zustandes des Versicherten wichtig sind, der Versicherung zur Beurteilung des Zustands des Versicherten zur Verfügung zu stellen.



 

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