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Grundfähigkeitsversicherung

  Gehen, Sprechen, Sehen

Die Versicherungsgesellschaft Canada Life hat eine sehr spezielle und gleichzeitig grundlegende Versicherung entwickelt: die Grundfähigkeitsversicherung versichert Sie gegen das Risiko, elementare Fähigkeiten wie Gehen, Sprechen, Sehen oder auch Auto fahren zu verlieren. Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Versicherung eher als Ergänzung oder als Alternative zur Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung gedacht ist, denn die jeweils versicherten Risiken sind in weiten Teilen identisch.

Das Modell der Grundfähigkeitsversicherung geht grundsätzlich davon aus, dass es bestimmte Fähigkeiten gibt, deren Verlust auf jeden Fall fatale Folgen hat. Diese Fähigkeiten werden in zwei so genannten Fähigkeitenkatalogen definiert; Katalog A umfasst die Seh- und Sprachfähigkeit, das zeitliche und räumliche Orientierungsvermögen sowie die Fähigkeit, die Hände zu gebrauchen. Katalog B zielt eher auf Fähigkeiten wie Gehen, Hören, Treppen steigen, Heben und Tragen oder Auto fahren ab.

Der Verlust einer der Fähigkeiten aus Katalog A bzw. dreier Fähigkeiten des Kataloges B bewirkt das Eintreten des Versicherungsfalles. In diesem Fall wird eine monatliche Rente in vorher vereinbarter Höhe gezahlt.

Die Grundüberlegung bei dieser Versicherung ist die Folgende: Der weitaus größte Teil der Behinderungen in Deutschland ist eine Folge von Erkrankungen (Schlaganfälle, Diabetes, Herzinfarkte, um nur einige zu nennen), Behinderungen durch Unfälle oder angeborene Beeinträchtigungen spielen statistisch nur eine untergeordnete Rolle. Gerade Erkrankungen oder der so genannte „Kräfteverfall“ sind aber durch eine Unfallversicherung nicht abgedeckt, und viele Behinderungen sind auch kein Kriterium für eine Berufsunfähigkeit – so die Argumentation der Versicherungsgesellschaft. Dabei ist mit dem Verlust einer Grundfähigkeit oftmals ein massiver finanzieller Aufwand verbunden – beispielsweise in Form des rollstuhlgerechten Umbaus einer Wohnung oder der Notwendigkeit, Gebärdensprache oder Brailleschrift zu erlernen.

Diese Argumentation ist in ihren Grundzügen sicherlich richtig, sie vernachlässigt aber auch einige wichtige Sachverhalte. So sind zum Beispiel alle körperlichen Beeinträchtigungen, die einem Grad der Behinderung von 50% oder mehr entsprechen, normalerweise Grund genug zur Feststellung der vollständigen Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen. Dabei ist es irrelevant, ob man beispielsweise auch nach einer Querschnittslähmung noch als Programmierer arbeiten kann oder nicht – die Feststellung eines entsprechenden Behinderungsgrades ist für das Eintreten des Versicherungsfalles der BU ausreichend.

Das Argument, dass mit dem Verlust einer Grundfähigkeit auch meist hohe Folgekosten für Hilfsmittel oder Rehabilitationsmaßnahmen entstehen, ist erst einmal nicht von der Hand zu weisen, logopädische oder physiotherapeutische Maßnahmen kosten üblicherweise eine schöne Stange Geld. Allerdings werden diese Aufwendungen normalerweise von der Pflegeversicherung oder (im Falle der Rehabilitation) von der Krankenkasse oder der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Notwendiger Mehraufwand über diese Erstattungen hinaus kann außerdem steuerlich geltend gemacht werden.

Zugegeben: um im Zweifelsfall in den Genuss all dieser Leistungen kommen zu können, muss man natürlich Versicherter einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Krankenkasse oder in der gesetzlichen Rentenversicherung sein, um steuerliche Abzüge geltend machen zu können, muss man überhaupt einmal Steuern zahlen. Und genau diese Überlegung führt direkt zu der Feststellung, dass eine Grundfähigkeitsversicherung eine äußerst sinnvolle Sache sein kann, nämlich dann, wenn die betreffende Person nur diese Grundrisiken (den allerschlimmsten Fall also) absichern möchte oder auf Grund von Vorerkrankungen oder Berufsrisiken mit Zuschlägen oder Ausschlüssen in der Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen müsste. Auch für Unternehmensgründer und/oder Selbständige, die unter Umständen durch von der Versicherung geforderte "Umorganisation" Ihres Unternehmens doch keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten könnten, kann dies zutreffen. In diesen Fällen ist eine Grundfähigkeitsversicherung (am besten in Kombination mit einer Unfallversicherung) auf jeden Fall anzuraten.



 

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