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Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung, auch Fahrzeugversicherung genannt, reguliert Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Man unterscheidet sie in Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in einigen Ländern keine Pflichtversicherung.
Sie reguliert Schäden, wie die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug. Man ist somit beispielsweise im Brandfall, bei einem Diebstahl oder bei Unwetterschäden versichert. Bei der Teilkaskoversicherung wird kein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.
Die Vollkaskoversicherung deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Die Vollkaskoversicherung reguliert jedoch einige Schänden, die bei der Teilkaskoversicherung nicht versichert sind. Beispielsweise sind Vandalismus, selbstverschuldete Unfälle und Unfälle, bei denen der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist mitversichert. Zur Berechnung des Versicherungsbeitrages spielt die Schadenfreiheitsklasse und die Höhe der Selbstbeteiligung eine große Rolle.
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