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Berufsunfähigkeitsversicherung - Was versteht man unter einer konkreten oder abstrakten Verweisung?

 

Was versteht man unter Verweisung?

Der Begriff „Verweisung“ kommt hauptsächlich in der privaten Rentenversicherung vor, und hier vornehmlich im Zusammenhang mit Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Prinzipiell unterscheidet man hier zwischen konkreter und abstrakter Verweisung. Eine konkrete Verweisung beinhaltet, dass der Versicherte im Versicherungsfall auf eine andere, konkret ausgeübte Tätigkeit verwiesen werden kann.

Konkrete und abstrakte Verweisung

Wenn der Versicherte dagegen auf eine vergleichbare, wenn auch nur theoretisch ausübbare Tätigkeit verwiesen wird, spricht man von abstrakter Verweisung. Dies bedeutet: Wenn der Versicherte aus Gesundheitsgründen außerstande ist, seinen Beruf auszuüben, muss er sich ggf. auf eine andere Tätigkeit verweisen lassen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der bisherigen Lebensstellung entspricht. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Einschränkung der Tätigkeit, auf die verwiesen wird, nicht mehr. Eine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung tritt nur ein, wenn überhaupt kein beliebiger Beruf mehr in vollem Umfang ausgeübt werden kann. Hier könnte man mit Fug und Recht von einer „allgemeinen Verweisung“ sprechen. >> Lassen Sie sich am besten hier von einem Experten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten.



 

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