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Krankenkasse privat
Krankenkasse privat
Schutz gegen die Lebensrisiken Krankheit oder Unfall bietet die Krankenkasse. Privat versichert zu sein, ist dabei ein besonderer Luxus, denn Privatpatienten erhalten mehr Komfort als gesetzlich Versicherte, die sich mit den Nachteilen einer „Massenabfertigung“ arrangieren müssen. Wie alle Versicherungen leben Krankenversicherungen von einer kollektiven Risikoübernahme: Eine Vielzahl von Kunden zahlt eine Geldsumme in einen Fonds ein, aus dem sie im Schadensfall finanzielle Mittel erhalten. Da Schadensfälle bei Weitem nicht bei allen Versicherten auftreten, kann es sich ein Versicherungsunternehmen leisten, seinen Kunden im Schadensfall eine teilweise erheblich höhere Summe als die des Einzahlungsbetrags auszuzahlen.
Private Versicherungsunternehmen handeln aus einer Gewinnerzielungsabsicht heraus. Sie unterliegen in geringerem Maße als gesetzliche Kassen staatlichen Einschränkungen. Dies bedeutet für Ihre Kunden ein Plus an Individualität – nach einem Baukastenprinzip können diese sich ihren Versicherungsschutz passgenau im Hinblick auf ihre persönlichen Erfordernisse zusammenstellen.
Grundsätzlich unterscheidet man drei Formen des privaten Versicherungsschutzes:
– Bei der Vollversicherung erfolgt eine vollständige Absicherung der Krankheitskosten durch die Krankenkasse. Private Versicherungsgesellschaften bieten als Minimalform dieses Versicherungsschutzes eine Risikoabsicherung gegen stationäre und ambulante Krankheitskosten an (sogenannte substitutive Krankenversicherung).
– Bei der Teilversicherung werden Krankheitskosten nur zum Teil abgesichert. Sie dienen der Ergänzung anderer Formen der Krankheitskostenabsicherung – wie beispielsweise der Beihilfe.
– Die Zusatzversicherung dient dazu, sich gegen Risiken abzusichern, welche nicht durch den Versicherungsschutz gesetzlicher Kassen abgedeckt sind. Sie ermöglicht es Kassenpatienten, den Status von Privatpatienten zu erlangen.
Die PKV hatte ursprünglich größeren Spielraum, Kunden abzulehnen als die gesetzliche Krankenkasse. Private Versicherungsunternehmen sind aber durch eine gesetzliche Neuregelung, die am 01. Januar 2009 in Kraft trat, dazu verpflichtet, jeden aufzunehmen, der nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist. Spielraum behalten sie jedoch in Bezug auf ihre Beitragsermittlung: Während gesetzliche Kassen ihre Prämien „demokratisch“ nach der Verdiensthöhe des Kunden berechnen, sind bei privaten Kassen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder Anzahl der mitversicherten Familienangehörigen maßgeblich.
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