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Private Krankenversicherung - Welche Möglichkeiten?

 

Die Lobbyisten der PKV-Verbandsspitze haben im internen Streit der privaten Krankenversicherer (PKV) über die künftigen Wechselmöglichkeiten der Versicherten einen Teilerfolg errungen – zum Nachteil des Verbrauchers, da nun die geplanten Wechselmöglichkeiten ab 2009 stark eingeschränkt sind.

Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, des Finanzministeriums und der Finanzaufsicht BaFin werden den künftigen Basistarif der PKV Versicherungsbranche mit einer zwei Jahre dauernden Bindungsfrist versehen. Damit sind die Wechselmöglichkeiten des Endverbrauchers zwischen privaten Krankenversicherungstarifen stark eingeschränkt. Ab 2009 darf jeder Privatversicherte die gesparte Alterungsrückstellung teilweise mitnehmen, wenn sie in einen andere private Krankenversicherung wechselt. - bislang sind die Rückstellungen verloren. Während die Mitnahme der Alterungsrückstellungen für alle neuen Abschlüsse der privaten Krankenversicherung gelten wird, können Bestandskunden nur während des ersten Halbjahrs 2009 davon profitieren, wenn sie in den Basistarif gehen. Den Zeitraum wollen einige Versicherer nutzen, um Kunden abzuwerben. Der Basistarif dient nur als Vehikel: Direkt nach dem Wechsel sollen die Versicherten in einen attraktiveren Tarif gehen. Muss der Versicherte dagegen künftig zwei Jahre im Basistarif bleiben, eignet sich dieser nicht mehr als Wechselanreiz. Genau das will die Spitze der privaten Krankenversicherungen erreichen.

Der Basistarif sei vom Gesetzgeber immer als Zieltarif gesehen worden und nicht als Mittel, Bestandsversicherte in andere Tarife weiterzuleiten, sagte der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherungen, Reinhold Schulte. "Der Gesetzgeber hat beim Wechselrecht klar zwischen Bestands- und Neuversicherten unterschieden." Mit dieser Sicht der Dinge hat sich der Verband zumindest bei den zuständigen Fachebenen im Gesundheits- und Finanzministerium durchgesetzt. Auf Arbeitsebene hätten sich die Ministerien vergangene Woche auf die zweijährige Karenzzeit festgelegt, bestätigte der Sprecher des Gesundheitsministeriums Klaus Vater. "Der Diskussionsstand wird so in die Ressortabstimmung gehen", sagte er. Festgelegt würde die neue Sperrfrist in der Kalkulationsverordnung, die für Unternehmen bindend ist.



 

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