Betriebliche Altersvorsorge: Die Pensionskasse
Betriebliche Altersvorsorge: Die Pensionskasse
Wollen Unternehmen für ihre Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge betreiben, gibt es dafür fünf Varianten. Eine davon ist die Pensionskasse. Sie ist ein eigenständiger Versorgungsträger, bei dem die Mitarbeiter eines oder mehrerer Unternehmen ihre Beiträge entrichten. Bei der Form des sogenannten Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit sind auch die Arbeitgeber Mitglieder in der Pensionskasse. Es gibt aber viele weitere Rechtsformen, die entweder umlagefinanziert oder kapitalgedeckt arbeiten.
Allen Pensionskassen gemein ist, dass sie die allgemeinen Vorsorgerisiken wie Renteneintritt, Invalidität oder Tod absichern. Im Versorgungsfall gibt es einen direkten Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse. Muss die Pensionskasse Insolvenz anmelden und die Verbindlichkeiten übersteigen den Wert der Pensionskasse, springt der Arbeitgeber im Rahmen seiner subsidiären Haftung ein. Im Gegensatz zur Unterstüzungskasse sind die Betriebsangehörigen bei der Pensionskasse aber nicht über den Arbeitgeber, sondern direkt selbst versichert.
Damit bei den betrieblichen Pensionskassen alles mit rechten Dingen zugeht, werden sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Nachdem die meisten von ihnen am 1. Januar 2006 dereguliert wurden, arbeiten sie im Grunde genommen nach den gleichen Gesetzmäßigkeiten wie gewöhnliche Anbieter von Lebens- oder Rentenversicherungen.
Nicht jeder kann in die Pensionskasse eintreten
Neben der Betriebszugehörigkeit ist dafür auch die Zusage des Arbeitgebers nötig, der auch die Pensionskasse bestimmt und in diese dann den vom Gehalt einbehaltenen Teil direkt einzahlt (Entgeltumwandlung). Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus, kommen also vom Arbeitgeber keine Einzahlungen mehr in die Pensionskasse, kann der Arbeitnehmer mit eigenen Beiträgen einspringen und auf diese Weise seine Altersversorgung selbständig fortführen.
Während Pensionsfonds nur eine Mindestleistung garantieren und die Rendite deshalb hauptsächlich von der allgemeinen Aktienentwicklung abhängt, gibt es bei Pensionskassen eine Mindestverzinsung, in der Regel 2,25 Prozent. Deshalb legen die Pensionskassen das Kapital der Einzahler auch deutlich konservativer, sprich sicherheitsbetonter an als Pensionsfonds. Festverzinsliche Wertpapiere finden sich weit häufiger in ihren Depots als Aktien, wobei der Anteil, den Lebens- und Rentenversicherer in Aktien anlegen dürfen, ohnehin auf 35 Prozent beschränkt ist.
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