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Private Krankenversicherung: Prämienentwicklung im Alter
Viele Menschen glauben, die Prämie steigt automatisch wegen des Älterwerdens des Versicherten. Das ist so nicht richtig, denn …die private Krankenversicherung berücksichtigt bei der Beitragskalkulation das zunehmende Krankheitsrisiko im Alter. Daher liegen die gezahlten Prämien in den ersten Jahren über dem tatsächlichen Leistungsbedarf.
Mit Hilfe dieses in den ersten Jahren höheren Beitrages zur privaten Krankenversicherung wird eine verzinste Alterungsrückstellung finanziert. Steigt das Krankheitsrisiko in späteren Jahren, wird diese Rückstellung dem Beitrag gutgeschrieben. Dadurch ist gewährleistet der Anstieg der Prämien zur privaten Krankenversicherung, dass die Prämie nicht aufgrund des Älterwerdens des Versicherten steigt.
Warum die Prämie aber trotzdem steigt
Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen führen dazu, dass die Prämie zur privaten Krankenversicherung im Laufe eines Versichertenlebens steigt. Verantwortlich für den Kostenanstieg ist vor allem der medizinische Fortschritt, den unsere Versicherten natürlich in vollem Umfang in Anspruch nehmen können. Außerdem werden wir alle älter, sodass jeder Mensch auch länger versorgt werden muss.
Mit jedem Fortschritt steigt aber auch der Wert der Versicherung - und damit auch die Prämie.
Maßnahmen der Versicherer zur Prämienentlastung im Alter
Bei vielen Versicherten hat der Kostenanstieg zu der Befürchtung geführt, dass sie ihre Prämie im Alter nicht mehr bezahlen können. Diese Sorge ist unbegründet. Die privaten Krankenversicherungen haben Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass auch im Alter und bei weiterhin stark steigenden Kosten im Gesundheitswesen die Prämie bezahlbar bleibt. So wird seit 1992 eine Zusatzrückstellung aufgebaut, deren Mittel speziell für die Prämienentlastung im Alter eingesetzt werden.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Zudem wurde 2000 in der privaten Krankenvollversicherung ein obligatorischer Beitragszuschlag von zehn Prozent eingeführt. Die Mittel aus diesem Zuschlag werden in einer Rückstellung gesammelt. Sie werden zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung von Prämienanpassungen verwendet, wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat.
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