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Private Krankenversicherung für Freiberufler

 

Vor allem Freiberufler können von einer schwerwiegenden Krankheit ernsthaft in ihrer Existenz bedroht werden. Schließlich kommen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung dann nicht nur die üblichen Eigenbeteiligungen auf einen zu wie z.B. für eine Brille bzw. Kontaktlinsen oder den Zahnersatz, die in Zukunft wohl noch umfangreicher ausfallen.

Die gehen einher mit beträchtlichen Zuzahlungen für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel wie Gehhilfen, künstliche Gelenke o.ä.

Darüber hinaus sind Freiberufler aber deshalb besonders betroffen, weil ihr Einkommen im Gegensatz zum betrieblich abgesicherten Angestellten von der permanenten persönlichen Leistung abhängt. Wenn die Dienstleistung nicht mehr erbracht, der Auftrag nicht mehr erfüllt werden kann, dann kann schnell die finanzielle Existenzgrundlage wegbrechen. Da muss eine Private Krankenversicherung im Notfall mehr leisten als eine medizinische Grundversorgung zu bieten, und hier zeigen sich die Unterschiede bei den individuellen Voraussetzungen.

Natürlich muss auch hier die bestmögliche Behandlung im Mittelpunkt stehen, mit allen nötigen Untersuchungen und Medikamenten. Aber Freiberufler müssen daneben besonderes Augenmerk legen auf Zuzahlungsbedingungen oder den Regelungen zum Krankengeld.

Sie müssen ihr Einkommen für die Dauer ihrer Krankheit ebenso sichern wie in der Zeit der Rekonvaleszenz. Ein umfangreicher, sorgfältiger Preisvergleich kann das liefern – und dem Versicherten bis zu 3000 Euro im Jahr an Beiträgen ersparen. Das muss nicht gleich eine Vollversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung sein. Natürlich können Freiberufler auch in einer Gesetzlichen Krankenversicherung und ihre speziellen Bedürfnisse über Zusatzversicherungen abdecken. Da sie bei hohem Einkommen in der Regel aber ohnehin schon den Höchstbeitrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, lohnt es sich häufig, alle nötigen Absicherungen unter einem Dach zu vereinen und eine entsprechende Vollversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung abzuschließen.

PKV Freiberufler

Ein unverbindlicher, umfangreicher Preisvergleich für Freiberufler hilft auch hier weiter. Das Einkommenssteuergesetz regelt, wer Freiberufler ist und wer nicht Wer als Freiberufler gilt und wer nicht, wird im Einkommenssteuergesetz geregelt. Es gibt einige „klassische“ freie Berufe wie Ärzte, Pfleger und Therapeuten ebenso wie rechtsberatende Tätigkeiten wie Rechtsanwalt, Steuerberater u.ä. Dazu kommen Künstler und vergleichbare kreative Berufe wie Journalisten oder Architekten. Allen Berufen gemein ist, dass sie überwiegend mit einer eigenen, ganz persönlichen Leistung zusammenhängen. Das Ergebnis fällt je nach Person ganz individuell aus, besteht häufig nur aus einer geistigen Leistung bei der Planung, Forschung, Behandlung oder Beratung und setzt deshalb auch meist ein wissenschaftliches Studium voraus.

Die Liste der Tätigkeiten, die als freiberuflich betrachtet werden, wird ständig um neue Berufe erweitert, gleichzeitig wird sie laufend neu überprüft. Im Zweifel wird im Einzelfall entschieden, ob beispielsweise ein Fotograf in einem kreativen Prozess Werke schafft, die als Kunst gelten und die er z.B. in Galerien ausstellt und verkauft (freiberuflich), oder ob er seine Brötchen mit Auftragsfotografie z.B. von Hochzeiten verdient (das gilt dann als Kunsthandwerk und ist nicht freiberuflich).

Damit auch Sie alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen können, empfehlen wir Ihnen, unser Formular auf der rechten Seite auszufüllen, damit Sie einen auf Sie zugeschnittenen und kostenlosen Vergleich eines PKV-Tarifes für Freiberufler erhalten.



 

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