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Private Krankenversicherung - Gesundheitsreform 2006

  Gesundheitsreform 2006 – Über den Tellerrand

Bürgerversicherung, Kopfpauschale, Gesundheitsprämie und Gesundheitsfonds – die Debatte um die Gesundheitsreform 2006 bringt nicht nur ständig neue Begriffe und Ideen, sondern auch erhebliche Konflikte innerhalb der Regierungskoalition und im gesamten Gesundheitswesen. Zwar hat sich das Bundeskabinett inzwischen zu einer Aufstellung der Eckpunkte der Gesundheitsreform durchgerungen, diese stoßen aber sowohl bei den Krankenversicherern als auch bei der Bevölkerung auf wenig Zustimmung. Die Situation ist also ziemlich verfahren und das zähe Ringen um die Details der Gesundheitsreform steht im Herbst ohnehin noch bevor.

Ein guter Tipp für die Gesundheitsreformer wäre, die Sommerpause zu nutzen und einmal über den Tellerrand bzw. die Landesgrenzen zu schauen und sich anzusehen, wie andere europäische Länder ihr Gesundheitssystem reformiert haben. In den Niederlanden ist beispielsweise seit dem 1.1.2006 ein vollständig neues Gesundheitssystem im Einsatz, das wie der optimale Kompromiss zwischen der „Bürgerversicherung“ der SPD und der „Kopfpauschale / Gesundheitsprämie“ der Union erscheint – hier wird sozusagen das beste beider Welten vereint, allerdings mit dem kleinen „Wehrmutstropfen“, dass die gesetzliche Krankenkasse als solche komplett abgeschafft worden ist.

In dem nun vollständig von privaten Krankenversicherern getragenen System zahlt jeder volljährige Bürger einen Pauschalbeitrag für seine Versicherung. Ein so genannter Basistarif mit gesetzlich festgeschriebenen Leistungen ist für jedermann zugänglich und für 80-90 Euro im Monat (je nach Versicherungsgesellschaft) zu haben. Dieser Basistarif entspricht vom Leistungsumfang in etwa den Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenkasse, mit Ausnahme des Faktors Zahnbehandlung. Dieser Bereich muss extra versichert werden, genau wie beispielsweise Augenerkrankungen. Ein All-Inclusive-Paket ist bei einigen Versicherern aber bereits ab 125,- Euro im Monat zu haben. Kinder bis 18 Jahre sind in allen Tarifen kostenlos mit versichert, einzig die Familienversicherung für Ehepartner wurde abgeschafft, so dass jeder Partner eine eigene Krankenversicherung benötigt.

Wenn der Jahresverdienst unterhalb einer bestimmten Grenze liegt (2006: 25.000,- Euro), hat man außerdem Anspruch auf staatliche Zuschüsse zu den eigenen Beiträgen. Die Zuschüsse werden über die Einkommensteuer finanziert, die in den Niederlanden weitgehend auch Kapitalerträge erfasst, die Steuersätze liegen bei 6,5% (Normaltarif), 4,4% (reduzierter Tarif, z.B. für Selbstständige) sowie bei 0% (Nulltarif für Zuschussempfänger) einer Jahresverdiensthöchstgrenze (2006: 30.015,- Euro).

Mit dieser Regelung wurde in den Niederlanden zweierlei erreicht: die Kosten für das Gesundheitssystem wurden vom Einkommen entkoppelt, so dass die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt wurden – ein erklärtes Ziel auch der deutschen Gesundheitsreform. Andererseits bleibt das Solidarprinzip trotz „Kopfpauschale“ erhalten, denn Bürger mit höherem Einkommen tragen die Zuschüsse zu den Beiträgen ihrer schlechter gestellten Mitbürger. Und durch die Abschaffung des Unterschiedes zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie den Beschluss von klar definierten Leistungs- und Vergütungskatalogen ist auch die lang ersehnte Transparenz des Gesundheitssystems in greifbare Nähe.

Einfache Lösungen sind oft die besten, und auch bei der Gesundheitsreform kann es sicher nicht schaden, sich von unseren reformfreudigen Nachbarn im Westen inspirieren zu lassen.



 

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