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Die Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist die dritte Säule der privaten Altersvorsorge. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen aufgeschobener Rente und sofortbeginnender Rente.
So gilt wie bei jeder Privatrente auch hier das Kapitalwahlrecht: entweder wird der gesamte angesammelte Betrag sofort ausgezahlt oder als monatliche Rente. Dabei entspricht die private Rentenversicherung eher einem Sparvertrag als einer Versicherung. Entsprechend können die Hinterbliebenen als Nutznießer der Auszahlungen berücksichtigt werden, müssen es aber nicht, das ist eine Frage des jeweiligen Tarifs.
Hinterbliebenenschutz bei der privaten Rentenversicherung
Ohne den Hinterbliebenenschutz entfällt der übliche Gesundheitscheck. Dann wird die Rente lediglich an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, mit seinem Ableben verlischt der Anspruch. So ist die private Rentenversicherung praktisch eine Art Wette zwischen dem Versicherten und dem Versicherer: genießt der Versicherte ein langes, gesundes Rentnerleben, so kann er deutlich höhere Auszahlungen erzielen gemessen an dem Kapital, das er eingezahlt hat. Bei einem Banksparplan mit Kapitalverzehr dagegen hätte er nur den angesparten Betrag ausbezahlt bekommen, die Zahlung seiner monatliche Rente würde nach Erreichen dieser Grenze eingestellt.
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