• Mehr als 25.000 erfolgreiche Anfragen pro Jahr
  • Vergleich aller Testsieger aus Finanztest, Focus Money, uvm.
  • unverbindlich und garantiert anbieterunabhängig


Ratenkredit - Überschuldung

 

Bis zu drei Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet – zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die im Auftrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt wurde. Das statistische Bundesamt stellt außerdem für das Jahr 2004 fest, dass in Westdeutschland fast ein Drittel der Haushalte mit laufenden Krediten von Überschuldung bedroht ist, in Ostdeutschland liegt diese Quote sogar fast bei 50%.

Was ist eigentlich „Überschuldung“? Prinzipiell gilt ein Haushalt als „überschuldet“, wenn die regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen so hoch sind, dass sie nicht mehr vollständig über das laufende Haushaltseinkommen bestritten werden können. Hier spielt allerdings auch die Höhe der Lebenshaltungskosten, die wesentlich von den Konsumgewohnheiten des jeweiligen Haushalts abhängig ist, eine Rolle. Um diesen Wert zu vereinheitlichen, kann beispielsweise die bundeseinheitliche „Pfändungsfreigrenze“ angelegt werden: ein Haushalt gilt demnach als „überschuldet“, wenn das Haushaltsnettoeinkommen abzüglich aller Kreditraten und weiteren regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Versicherungen, nicht aber Wohnkosten!) unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Seit dem 1. Juli 2005 gilt in Deutschland ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 370,76 Euro, für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils 206,56 Euro hinzu.

Bin ich überschuldet? Die Antwort auf diese Frage kann nur eine genaue Rechnung geben. Bilden Sie zunächst die Summe aller Ihrer regelmäßigen Ausgaben für Kredite und Versicherungen. Diesen Betrag ziehen Sie dann von Ihrem Nettoeinkommen ab, als Ergebnis erhalten Sie Ihr „freies Haushaltseinkommen“. Dann errechnen Sie Ihre Pfändungsfreigrenze mit den oben angegebenen Werten (für ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern liegt der Freibetrag beispielsweise bei 985,15 + 370,76 + 206,56 + 206,56 = 1.769,03 Euro) und vergleichen diese mit Ihrem freien Haushaltseinkommen: liegt das freie Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze, besteht dringender Handlungsbedarf.

Was tun bei Überschuldung?

Private Finanzen optimieren Der erste und einfachste Schritt aus der Überschuldung ist sicherlich, Ihre privaten Finanzen zu optimieren. Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre finanzielle Situation: meist ist es sinnvoll, mehrere laufende Kredite durch einen Umschuldungskredit abzulösen, hierbei sollten Sie aber eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen und weitere Gebühren der kreditgebenden Banken berücksichtigen. Beachten Sie bei der Umschuldung, dass der Dispokredit Ihres Girokontos auch ein Kredit ist, und zwar ein (vergleichsweise) sehr teurer: Die Zinsen liegen hier oft bei über zwölf Prozent, wenn Ihr Konto dauerhaft überzogen ist, lohnt sich die Umschuldung per Ratenkredit hier fast immer. Um herauszufinden, ob sich eine Umschuldung für Sie lohnt, können Sie auch den Ratenkreditvergleich von Mister Finance nutzen: Als Kreditsumme geben Sie die Summe der Restschulden Ihrer laufenden Kredite an. Die Höhe der Restschuld bei sofortiger Tilgung teilt Ihnen die jeweilige kreditgebende Bank auf Anfrage mit. Als Verwendungszweck wählen Sie „Umschuldung“, die Laufzeit können Sie frei wählen. Wenn die Im Vergleich berechnete monatliche Rate niedriger ist als die Summe der Kreditraten, die Sie gegenwärtig zahlen, dann lohnt sich die Umschuldung auf jeden Fall für Sie.

TIPP: Wenn Sie einen günstigen Umschuldungskredit gefunden haben, dann geben Sie bei der Beantragung auf jeden Fall alle Kredite an, die Sie ablösen möchten. Diese wirken sich bei der Berechnung Ihrer Angebotskonditionen dann nicht nachteilig aus.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Ihre Versicherungen: viele Versicherungspolicen sind sehr teuer, mit einem Preisvergleich der Anbieter findet man fast immer eine günstigere Alternative. Außerdem sind viele Haushalte in Deutschland „überversichert“, das bedeutet, dass viele Schäden und Risiken mehrfach oder zu hoch versichert sind. Nutzen Sie die Versicherungsvergleiche von Mister Finance, um sich über günstige Alternativangebote zu informieren. Besonders bewährt hat sich auch das kostenlose und unverbindliche Beratungsangebot von Mister Finance: in einem objektiven Beratungsgespräch können meist hohe Sparpotenziale aufgezeigt werden, die für Sie bares Geld bedeuten.

Schuldnerberatung Sollte Ihre finanzielle Lage dermaßen prekär sein, dass auch eine Finanzoptimierung keine Lösung mehr darstellt, so sollten Sie sich auf jeden Fall an Ihre regionale Schuldnerberatung wenden. Die entsprechende Adresse können Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (www.bag-sb.de) herausfinden. Bei der Schuldnerberatung wird prinzipiell eine Übersicht über Ihre Zahlungsverpflichtungen und ein dementsprechender Zahlungsplan erstellt. Außerdem übernimmt die Schuldnerberatung die Verhandlungen mit den Gläubigern und ähnliche wertvolle Dienste – und das kostenlos.

Vorsicht: Wer im Internet auf die Suche nach Schuldnerberatung geht, wird auch über die (kostenpflichtigen) Angebote unterschiedlicher kommerzieller Anbieter stolpern: hier ist Vorsicht geboten! Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Angeboten, bei denen der Schuldner oft das Nachsehen hat.

Insolvenz (Verbraucherinsolvenz) Der letzte Ausweg aus der Schuldenfalle ist die so genannte Verbraucherinsolvenz (früher auch Offenbarungseid genannt). Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt grundsätzlich für Privatpersonen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Für aktiv selbständige und ehemals Selbständige mit mehr als 20 Gläubigern gilt dagegen das Regelinsolvenzverfahren. Sie können ein Verbraucherinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht (i.d.R. Ihr Amtsgericht) beantragen, wenn Sie entweder bereits zahlungsunfähig sind oder die Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevorsteht. Als zahlungsunfähig gelten Personen, die ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht (mehr) erfüllen können. Auch wenn Sie bereits absehen können, dass Sie fällige Zahlungen nicht mehr leisten können, sollten Sie aktiv werden.

Der Schuldner muss hier eine detaillierte Aufstellung seiner Vermögensverhältnisse liefern und wird, wenn zuvor keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erfolgt, zunächst zur Einhaltung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes verpflichtet. Hierbei wird üblicherweise eine bestimmte monatliche Summe an einen Treuhänder gezahlt, der die unterschiedlichen Forderungen der Gläubiger plangemäß bedient. Sollte der Schuldner auch diesen Bereinigungsplan nicht einhalten können, so kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden. Dann werden alle Einkünfte des Schuldners entsprechend seiner Pfändungsfreigrenze (siehe oben) gepfändet und zur Tilgung der Schulden verwendet.

Im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann der Schuldner auch eine Restschuldbefreiung beantragen, die an eine so genannte sechsjährige „Wohlverhaltensphase“ gekoppelt ist: Wer in diesen sechs Jahren eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt (bzw. bei Arbeitslosigkeit sich um eine solche bemüht und jede zumutbare Arbeit annimmt), ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder herausgibt und jeden Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel anzeigt, hat gute Chancen, nach Ablauf der sechs Jahre schuldenfrei zu sein!

Viele wissenswerte Fakten zu diesem Thema bietet auch eine Website, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (www.meine-schulden.de) ins Leben gerufen wurde.



 

Trennstrich