Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung schützt eine versicherte Person vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten.
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen, wenn nicht anders besprochen die Kosten für einen frei wählbaren Anwalt, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, sofern der Versicherte diese übernehmen muss. Die Deckungssummen variieren je nach Gesellschaft und liegen meist um 300.000 Euro. Je nach Belieben, kann ein besonderer Bereich versichert werden. Hierbei unterscheidet man unter dem Privat-Rechtsschutz, dem Arbeits-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, dem Verkehrs-Rechtsschutz und dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
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