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Rentenversicherung - Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR

  Wende für die Rente

Die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR endete 2006, hier heißt es: aufgepasst und nachgefragt!

Die Rentenversicherungsträger waren nur noch bis Ende 2006 verpflichtet, Unterlagen über Beschäftigungsverhältnisse in der ehemaligen DDR aufzubewahren. Genau genommen geht es sogar um Nachweise über erhaltene Löhne und Gehälter in Ostdeutschland bis einschließlich 1991. Die Zeit nach 1991 ist unproblematisch, da die Erfassung seitdem elektronisch funktioniert.

Rentenversicherte, die in der ehemaligen DDR gearbeitet haben, sollten also bis Ende 2006 ihr Rentenkonto klären lassen, damit wirklich alle Beschäftigungszeiten auch anerkannt werden können. Denn zur Berechnung der Rente können nur eindeutig nachgewiesene Beschäftigungsverhältnisse herangezogen werden, und dieser Nachweis wird nach Vernichtung der entsprechenden Unterlagen nur schwer zu erbringen sein.

Der Deutsche Rentenversicherung Bund teilt mit, dass rund 660.000 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1943-1974 aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betroffen seien. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, sollten Sie auf jeden Fall Ihr Rentenkonto noch in diesem Jahr klären lassen, ansonsten könnte es passieren, dass Sie für geleistete Arbeit keine Rente erhalten!

Bei der Klärung Ihres Rentenkontos helfen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, die Sie telefonisch unter 0800-333 19 19 kostenlos erreichen können. Im Internet finden Sie weitere Informationen auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.



 

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