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Riester Zulage: Was erhalte ich vom Staat als Zulage?

 

Familien mit Kindern werden beim Aufbau der Riester Rente besonders gefördert, da jedes Kind eine gesonderte staatliche Zulage erhält. Die Zulage wird einmal im Jahr gezahlt und beträgt im Jahr 2008 ca. 185 € pro Kind. Die Kinderzulage wird für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld gewährt. Wichtig ist, dass auch tatsächlich das Kindergeld gezahlt wird.

Die Zulage steht dem Elternteil zu, der auch das Kindergeld erhält. Meist bezieht das Kindergeld und somit auch die Kinderzulage die Mutter. Nur auf Antrag beider Elternteile kann der Vater zum Bezugsberechtigten erklärt werden. Wurde das Kindergeld zurück gefordert, da kein Anspruch auf Auszahlung bestand, wird auch keine Kinderzulage gewährt.

Die Riester Zulage: die beste Förderung erhalten Die staatliche Förderung für die private Zusatzrente wurde mit der Riester-Rentenreform 2000 eingeführt. 2008 sind es 154 Euro staatliche Förderung,. Für jedes Kind gibt es Extrazulagen in Höhe von 185 EUR. Im Gegenzug muss der Riester Sparer in 2008 vier Prozent des Bruttojahresgehalts selbst aufbringen. Unser Tipp: Falls nur ein Elternteil einen Riester Vertrag abgeschlossen hat, sollte dieser zum Kindergeldberechtigten erklärt werden. Denn nur dann erhält dieser die Kinderzulage.

Lassen Sie sich am besten gleich von einem Riester-Experten beraten, damit auch Sie die beste Riester Rente nach Stiftung Warentest erhalten.



 

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