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Rürup Rente

 

Unser Gesellschaft steht vor einer gewaltigen Herausforderung. Leider sieht es so aus, dass immer weniger Erwerbstätige die Rente von immer mehr Menschen finanzieren müssen. Es ist daher unumgänglich, ein privates Vorsorgeprodukt ins Auge zu fassen. Vor allem ist Eigeninitiative gefragt. Die Rürup Rente ist in der privaten Altersvorsorge ein wichtiges Modell.  Es besteht seit 2005 und ist nach Bert Rürup, einem Berater der Bundesregierung, benannt. Die Versicherer bezeichnen dieses Modell auch als Basisrente. Die Rürup Rente wird in verschiedenen Produktvarianten angeboten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann entscheiden Sie sich für die klassische Rentenversicherung. Wenn Sie an einer höheren Rendite interessiert sind, dafür aber auch mehr Risiko in Kauf nehmen können, sind Sie mit fondsgebundenen Varianten oder speziellen Investment-Produkten gut bedient. Sämtliche Angebote im Zusammenhang mit der Rürup Rente werden eingehend geprüft und bedürfen der Zulassung, bevor sie auf dem Markt angeboten werden. Bei der Rürup Rente werden Ihre Beiträge für Sie persönlich angespart. Sie landen nicht in einem großen Topf, wie das in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Ihre Ersparnisse kommen Ihnen mit dem Eintritt ins Rentenalter auf jeden Fall zugute. Zusätzlich kommen Sie in der Ansparphase in den Genuss von Steuervorteilen. Die Rürup Rente richtet sich an Selbstständige und Freiberufler, deren Möglichkeiten der steuerbegünstigten Altersvorsorge sehr begrenzt sind. Denn die 2002 eingeführte Riester-Rente kann von dieser Berufsgruppe ebenso wenig genutzt werden wie Angebote der betrieblichen Altersrente. Für Berufstätige im Angestelltenverhältnis und Beamte, deren steuerliche Belastung hoch ist, eignet sich die Rürup Rente als Form der Altersvorsorge ebenfalls. Die Rürup Rente wird – im Gegensatz zur Riesterrente – nicht direkt vom Staat bezuschusst.    
  
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Gefördert wird die Rürup Rente über Steuervorteile. Und diese Steuerersparnis ist ein wichtiges Argument für die Rürup Rente. Einen Teil der Aufwendungen können Sie direkt als Sonderausgaben geltend machen. Die Förderung, die dadurch erreicht wird, fällt höher aus als bei der Riesterrente. Im Jahr 2011 beträgt der steuerlich ansetzbare Anteil bei 20.000 Euro Ihrer Einzahlungen 72 Prozent. Das bedeutet: Für dieses Jahr können Sie in Ihrer Steuererklärung 14.400 Euro geltend machen. Besteht ein Vertrag gemeinsam mit Ihrem Ehepartner, beträgt der steuerlich ansetzbare Anteil das Doppelte, also 28.800 Euro. Weiteres Plus: Der steuerlich geltend zu machende Anteil steigt jedes Jahr um zwei Prozent. Das heißt, er wird  im Jahr 2025 bei 100 Prozent betragen, was einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Einzelverträge und 40.000 Euro für Ehepaare entspricht. Die Monatszahlungen können innerhalb dieser Grenzen flexibel gestaltet werden. Was Arbeitnehmer beachten müssen: Von diesen kann der Höchstbetrag der Förderung aus der Rürup Rente nicht genutzt werden. Denn der Fiskus zieht von den Höchstbeträgen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Das Geld, das Sie mit der Rürup Rente ansparen, ist vor Dritten geschützt. Weder kann es verpfändet werden, noch wird es, wenn Sie Hartz IV beziehen, als Vermögen betrachtet. Ein wichtiger Vorteil, denn wenn Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihr Existenzminimum selbst zu sichern und Sie Alg II beziehen, müssen Sie nicht Ihre angesparte Altersvorsorge auflösen. Bei dieser speziellen Form der Altersvorsorge ist es besonders wichtig, sich ausführlich beraten zu lassen. Das Angebot ist sehr vielseitig, die Tarife sehr unterschiedlich. Da ist es nicht einfach, eine kluge Wahl zu treffen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, die Ihnen die Rürup Rente bietet.
  
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