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Wie hoch ist die staatliche Unterstützung bei einer Berufsunfähigkeit?

 


Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es schon seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr. Der gesetzliche Schutz nennt sich jetzt Erwerbsminderungsrente und nimmt imVergleich zur damaligen staatlichen Berufsunfähigkeitsrente keine Rücksicht mehr auf den erlernten Beruf. Die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente haben weitreichende Konsequenzen und machen die zusätzliche private Vorsorge notwendiger denn je.

Der Beruf ist hierbei egal! Hauptsache Sie können noch irgendwie arbeiten!

Ein Tischler, der auf Grund einer Holzallergie seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält, solange er mindestens sechs Stunden am Tag eine andere Tätigkeit aus- üben kann, keine Erwerbsminderungsrente. Die Ausbildung und die Höhe des Einkommens bei der neuen Tätigkeit haben keine Auswirkungen mehr auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente. So kann es dazu kommen, dass auch bestens ausgebildete Personen und Spezialisten auf einfachste Tätigkeiten, die in keiner Weise der Ausbildung und den Kenntnissen entsprechen, verwiesen werden und keine staatliche Unterstützung erhalten werden.

Entwarnung für alle, die vor 1961 geboren wurden

Ausnahmen werden für diejenigen gemacht, die noch vor der Einführung der Erwerbsminderungsrente eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente erhielten. Dies Persone erhalten weiterhin die Rentenzahlungen in voller Höhe. Ebenso werden alle Personen, die vor 1961 geboren sind nach dem altem Recht bewertet und erhalten die staatliche Unterstützung wenn sie in dem damals erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können.

Die Erwerbsminderungsrente

Ein Anspruch und damit die Höhe auf die Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus der Beurteilung über das vorhandene Leistungsvermögen der Person.

  • Ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben nur Personen, denen es zu 100% nicht mehr möglich ist, wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
  • Menschen, die zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 50 Prozent.
  • Menschen, die mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können, erhalten keine Erwerbsminderungsrente.
  • Egal in welchem Umfang eine Erwerbsminderung vorliegt, die Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente kann nur die Person beziehen, der in den letzten 5 Jahren vor vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Beiträge zur Renten- Versicherung gezahlt hat.

Lassen Sie sich am besten gleich kostenlos zu dem Thema Berufsunfähigkeit beraten. Füllen Sie hierzu einfach das Formular auf der rechten Seite aus und sie erhalten ein kostenloses Angebot, passend auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.



 

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