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Berufsunfähigkeitsversicherung - Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

  Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit? Berufsunfähig zu sein bedeutet, seinen bisherigen Beruf wegen einer andauernden Beeinträchtigung durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben zu können. Die Beeinträchtigung kann körperlicher oder psychischer Art sein und muss üblicherweise durch ein Gutachten festgestellt werden. Der Versicherungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung tritt für gewöhnlich dann ein, wenn eine mindestens 50 %ige Berufsunfähigkeit attestiert wird. Von Erwerbsunfähigkeit spricht man dagegen, wenn nicht die Ausübung des erlernten Berufes beeinträchtigt, sondern die Fähigkeit, seinen Lebensunterhalt überhaupt durch Ausüben irgendeines Berufes zu verdienen, stark eingeschränkt ist. Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet hier zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung; eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte nur noch drei bis maximal sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (das bedeutet in jedem beliebigen Beruf!) tätig sein kann. Volle Erwerbsminderung wird bei einer beruflichen Belastbarkeit von unter drei Stunden täglich angenommen. Der Begriff der Berufsunfähigkeit kommt in der gesetzlichen Rentenversicherung seit der Rentenreform am 1.1.2001 nicht mehr vor. Prinzipiell kann jeder im früheren Sinne Berufsunfähige, ungeachtet eines etwaigen sozialen und finanziellen „Abstiegs“, auf jede beliebige andere Tätigkeit verwiesen werden, einen Berufsschutz gibt es nur noch für vor dem 2.1.1962 geborene Berufstätige. >> Lassen Sie sich am besten hier von einem Experten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten.

 

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