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Private Krankenversicherung - Viagra in GKV und PKV

 

Viagra sorgt für gemischte Gefühle - auch bei den Krankenversicherern. Nur wenige Medikamente standen in den letzten Jahren so sehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit wie das Potenzmittel Viagra. Auch die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherer können davon inzwischen ein Lied singen.

So gab es in der jüngeren Vergangenheit einige einschlägige Gerichtsurteile, die das Verhältnis der Versicherer zur blauen Pille auf eine neue Basis stellen.

Die schlechte Nachricht zuerst: Das Sozialgericht Berlin hat entschieden (Aktenzeichen S 87 KR 1606/00), dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht zur Übernahme der Kosten für Potenz steigernde Mittel verpflichtet sind, und zwar zuerst einmal aus ganz profanen Gründen. In der Urteilsbegründung heißt es nämlich, dass eine Freigabe des Medikaments zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Krankenkassen führen würde. Das ist wohl nicht von der Hand zu weisen, denn seit der Zulassung von Viagra auf dem europäischen Arzneimittelmarkt im Oktober 1998 haben über 600.000 Ärzte mehr als 23 Millionen Männern die blaue Pille verschrieben. Kein Wunder also, dass die Krankenkassen diese Mehrbelastung scheuen, allein die Kosten können aber genau genommen kein Argument für oder gegen ein Medikament sein. Das sieht das Sozialgericht Berlin ähnlich, im Spezialfall Viagra sei nämlich außerdem äußerst schwer zwischen spezifischer Krankenbehandlung und persönlicher Lebensgestaltung zu trennen. Daher sei es sachgerecht, die Potenzpille aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung muss nur zahlen, wenn ein Medikament eindeutig zur Behandlung einer Erkrankung dient.

Etwas anders liegt der Fall bei Beamten: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden (Aktenzeichen 2 A 11755/01), dass ein Beamter, der nach einer Prostataoperation unter erektiler Dysfunktion leidet, sehr wohl Anspruch auf eine Teilübernahme der Kosten für Viagra durch den Arbeitgeber (also den Staat) hat. Es handele sich in diesem Fall um eine ärztlich verordnete und medizinisch sinnvolle Maßnahme zur Wiederherstellung einer normalen Körperfunktion, so das Urteil. Auch Beamte, die aufgrund anderer Erkrankungen wie Diabetes etc. unter erektiler Dysfunktion leiden, haben einen entsprechenden Anspruch; allerdings muss in jedem Einzelfall zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass es sich bei der Potenzstörung nicht um eine Folgeerscheinung fortgeschrittenen Alters oder einfach nur schlechter körperlicher Verfassung, sondern wirklich um die Folge einer Erkrankung handelt (Aktenzeichen: 13 A 2675/01). In diesem Fall können Beamte Beihilfe für den Bezug von Viagra in Anspruch nehmen.

Für privat Versicherte gelten ähnliche Bestimmungen: private Krankenversicherungen übernehmen im Allgemeinen die Kosten für alle Arzneimittel, die vom Arzt verschrieben werden und in Apotheken erhältlich, also in Deutschland freigegeben sind. Ausgenommen sind für gewöhnlich Lebensmittel, kosmetische Mittel und Körperpflegemittel. Prinzipiell sollte also auch Viagra von der Privatversicherung übernommen werden, wenn es vom Arzt verschrieben wurde – aber die Handhabung kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein. Im Zweifelsfall kann es nicht schaden, vor dem Kauf bei Ihrem Arzt, Apotheker oder am besten direkt bei Ihrem Versicherer nachzufragen.



 

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