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Wie man in die private Krankenversicherung wechselt

 

Sie möchten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Hierbei sind einige Dinge zu beachten, denn der Wechsel in eine private Krankenversicherung läuft nicht immer nach demselben Schema ab. Vor allem sind die Regelungen für einen Wechsel von ihrem aktuellen beruflichen Status wie auch von bestimmten Fristen abhängig.

Wir zeigen Ihnen, auf welche Wechselregelungen und auf welche Wechselfristen Sie jeweils achten müssen.

Worauf kommt es bei einem Krankenversicherungswechsel an?

Bei einem Wechsel aus einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Kasse kommt es zunächst darauf an, welchen Berufsstatus Sie innehaben.

Als Angestellter in die PKV wechseln

Angestellte können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen 2008 die damals geltende Pflichtversicherungsgrenze von 48.150 Euro überschritten hatte. Als Angestellter müssen Sie nur die gesetzliche Kündigungsfrist bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einhalten, die zwei Monate zum Monatsende beträgt. Ein Wechsel von der GKV in die PKV kann nach einer Kündigung beispielsweise im August 2008 entsprechend zum 1. November erfolgen.

Lag das Jahreseinkommen von Ihnen als Angestellter jedoch erst nach 2003 über der Pflichtversicherungsgrenze, so ist ein Wechsel erst dann möglich, nachdem das Jahreseinkommen drei Jahre in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat. Die Höhe dieser Grenze wurde über die Jahre schrittweise angehoben, im Jahr 2008 z.B. liegt sie bei 48.150 Euro.

Als Selbstständiger oder Freiberufler in die PKV wechseln

Für Selbständige und Freiberufler gilt keine Einkommensgrenze, als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie jederzeit zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Einzige Auflage wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, gezählt ab dem Monat der Kündigung, also auch in einem laufenden Monat.

Die Kündigungsfrist reduziert sich auf vier Wochen, wenn die Versicherung den Beitragssatz erhöht, rechtskräftig ab dem Inkrafttreten der Erhöhung. Für Berufsanfänger, die bislang z.B. familienversichert waren, gilt in den ersten drei Jahren eine grundsätzliche Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse, und zwar unabhängig ihres Einkommens, also auch dann, wenn ihr Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Nach diesen drei Jahren gelten für sie die gleichen Regeln.

Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten Kasse

Bei einem Wechsel von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen PKV müssen Sie sich lediglich an die jeweilige Kündigungsfrist Ihrer momentanen Versicherung halten.

Welche der unterschiedlichen Fristen Ihre Kasse von Ihnen fordert, können Sie ihrem Vertrag entnehmen oder einen Versicherungsexperten fragen. Einen Sonderfall jedoch stellt grundsätzlich eine Beitragsänderung Ihrer Versicherung dar. Werden die Beiträge erhöht (oder auch gesenkt), gilt automatisch ein Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen, rechtskräftig ab dem Monat, an dem die Beitragsänderung Ihrer privaten Krankenkasse wirksam wird.

Dieses gilt unabhängig von einer Mindestvertragsdauer, da sich ja die Bedingungen, zu denen der Vertrag geschlossen wurde, ändern. Man sollte aber vor Augen behalten, dass man in den vier Wochen der Kündigungsfrist auch eine neue, günstigere Krankenkasse finden muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Wir können Ihnen bei Ihrem sicheren Wechsel helfen!

Füllen Sie einfach unser kurzes Formular hier oben auf der rechten Seite unverbindlich aus, damit Sie einen auf Sie zugeschnittenen und kostenlosen Vergleich eines PKV-Tarifes erhalten. Am besten Sie machen es jetzt gleich: umso schneller kommen Sie in den Genuß aller Vorteile einer guten privaten Krankenversicherung.



 

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