Wie man in die private Krankenversicherung wechselt
Wie man in die private Krankenversicherung wechselt
Sie möchten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Hierbei sind einige Dinge zu beachten, denn der Wechsel in eine private Krankenversicherung läuft nicht immer nach demselben Schema ab. Vor allem sind die Regelungen für einen Wechsel von ihrem aktuellen beruflichen Status wie auch von bestimmten Fristen abhängig.
Wir zeigen Ihnen, auf welche Wechselregelungen und auf welche Wechselfristen Sie jeweils achten müssen.
Worauf kommt es bei einem Krankenversicherungswechsel an?
Bei einem Wechsel aus einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Kasse kommt es zunächst darauf an, welchen Berufsstatus Sie innehaben.
Als Angestellter in die PKV wechseln
Angestellte können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen 2008 die damals geltende Pflichtversicherungsgrenze von 48.150 Euro überschritten hatte. Als Angestellter müssen Sie nur die gesetzliche Kündigungsfrist bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einhalten, die zwei Monate zum Monatsende beträgt. Ein Wechsel von der GKV in die PKV kann nach einer Kündigung beispielsweise im August 2008 entsprechend zum 1. November erfolgen.
Lag das Jahreseinkommen von Ihnen als Angestellter jedoch erst nach 2003 über der Pflichtversicherungsgrenze, so ist ein Wechsel erst dann möglich, nachdem das Jahreseinkommen drei Jahre in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat. Die Höhe dieser Grenze wurde über die Jahre schrittweise angehoben, im Jahr 2008 z.B. liegt sie bei 48.150 Euro.
Als Selbstständiger oder Freiberufler in die PKV wechseln
Für Selbständige und Freiberufler gilt keine Einkommensgrenze, als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie jederzeit zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Einzige Auflage wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, gezählt ab dem Monat der Kündigung, also auch in einem laufenden Monat.
Die Kündigungsfrist reduziert sich auf vier Wochen, wenn die Versicherung den Beitragssatz erhöht, rechtskräftig ab dem Inkrafttreten der Erhöhung. Für Berufsanfänger, die bislang z.B. familienversichert waren, gilt in den ersten drei Jahren eine grundsätzliche Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse, und zwar unabhängig ihres Einkommens, also auch dann, wenn ihr Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Nach diesen drei Jahren gelten für sie die gleichen Regeln.
Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten Kasse
Bei einem Wechsel von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen PKV müssen Sie sich lediglich an die jeweilige Kündigungsfrist Ihrer momentanen Versicherung halten.
Welche der unterschiedlichen Fristen Ihre Kasse von Ihnen fordert, können Sie ihrem Vertrag entnehmen oder einen Versicherungsexperten fragen. Einen Sonderfall jedoch stellt grundsätzlich eine Beitragsänderung Ihrer Versicherung dar. Werden die Beiträge erhöht (oder auch gesenkt), gilt automatisch ein Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen, rechtskräftig ab dem Monat, an dem die Beitragsänderung Ihrer privaten Krankenkasse wirksam wird.
Dieses gilt unabhängig von einer Mindestvertragsdauer, da sich ja die Bedingungen, zu denen der Vertrag geschlossen wurde, ändern. Man sollte aber vor Augen behalten, dass man in den vier Wochen der Kündigungsfrist auch eine neue, günstigere Krankenkasse finden muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Wir können Ihnen bei Ihrem sicheren Wechsel helfen!
Füllen Sie einfach unser kurzes Formular hier oben auf der rechten Seite unverbindlich aus, damit Sie einen auf Sie zugeschnittenen und kostenlosen Vergleich eines PKV-Tarifes erhalten. Am besten Sie machen es jetzt gleich: umso schneller kommen Sie in den Genuß aller Vorteile einer guten privaten Krankenversicherung.
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Sie möchten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Hierbei sind einige Dinge zu beachten, denn der Wechsel in eine private Krankenversicherung läuft nicht immer nach demselben Schema ab. Vor allem sind die Regelungen für einen Wechsel von ihrem aktuellen beruflichen Status wie auch von bestimmten Fristen abhängig.
Wir zeigen Ihnen, auf welche Wechselregelungen und auf welche Wechselfristen Sie jeweils achten müssen.
Worauf kommt es bei einem Krankenversicherungswechsel an?
Bei einem Wechsel aus einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Kasse kommt es zunächst darauf an, welchen Berufsstatus Sie innehaben.
Als Angestellter in die PKV wechseln
Angestellte können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen 2008 die damals geltende Pflichtversicherungsgrenze von 48.150 Euro überschritten hatte. Als Angestellter müssen Sie nur die gesetzliche Kündigungsfrist bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einhalten, die zwei Monate zum Monatsende beträgt. Ein Wechsel von der GKV in die PKV kann nach einer Kündigung beispielsweise im August 2008 entsprechend zum 1. November erfolgen.
Lag das Jahreseinkommen von Ihnen als Angestellter jedoch erst nach 2003 über der Pflichtversicherungsgrenze, so ist ein Wechsel erst dann möglich, nachdem das Jahreseinkommen drei Jahre in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat. Die Höhe dieser Grenze wurde über die Jahre schrittweise angehoben, im Jahr 2008 z.B. liegt sie bei 48.150 Euro.
Als Selbstständiger oder Freiberufler in die PKV wechseln
Für Selbständige und Freiberufler gilt keine Einkommensgrenze, als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie jederzeit zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Einzige Auflage wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, gezählt ab dem Monat der Kündigung, also auch in einem laufenden Monat.
Die Kündigungsfrist reduziert sich auf vier Wochen, wenn die Versicherung den Beitragssatz erhöht, rechtskräftig ab dem Inkrafttreten der Erhöhung. Für Berufsanfänger, die bislang z.B. familienversichert waren, gilt in den ersten drei Jahren eine grundsätzliche Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse, und zwar unabhängig ihres Einkommens, also auch dann, wenn ihr Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Nach diesen drei Jahren gelten für sie die gleichen Regeln.
Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten Kasse
Bei einem Wechsel von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen PKV müssen Sie sich lediglich an die jeweilige Kündigungsfrist Ihrer momentanen Versicherung halten.
Welche der unterschiedlichen Fristen Ihre Kasse von Ihnen fordert, können Sie ihrem Vertrag entnehmen oder einen Versicherungsexperten fragen. Einen Sonderfall jedoch stellt grundsätzlich eine Beitragsänderung Ihrer Versicherung dar. Werden die Beiträge erhöht (oder auch gesenkt), gilt automatisch ein Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen, rechtskräftig ab dem Monat, an dem die Beitragsänderung Ihrer privaten Krankenkasse wirksam wird.
Dieses gilt unabhängig von einer Mindestvertragsdauer, da sich ja die Bedingungen, zu denen der Vertrag geschlossen wurde, ändern. Man sollte aber vor Augen behalten, dass man in den vier Wochen der Kündigungsfrist auch eine neue, günstigere Krankenkasse finden muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Wir können Ihnen bei Ihrem sicheren Wechsel helfen!
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Fragen und Antworten
Wer kann sich privat versichern?
Grundsätzlich kann sich jeder freiberuflich oder selbständig Tätige ohne Einkommensgrenze in der privaten Krankenversicherung versichern. Für Arbeitnehmer/Angestellte gilt derzeit eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze i.H.v. 4.050,00 monatlich. (Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2009)
Wer als Angestellter oder Arbeitnehmer über dieser Grenze verdient, der kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung wählen.
Für Beamte und Ärzte gibt es spezielle Sondertarife.
Was ist mit den Kinder in der Privaten Krankenversicherung?
Wenn der privat krankenversicherte Elternteil über ein Einkommen von mehr als 3.937,50 monatlich verfügt und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich versicherte Elternteil, müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung krankenversichert werden! Haben beide Eheleute ein eigenes Gehalt und das o.g. trifft nicht zu, dann sieht die Situation für die Kinder wie folgt aus:
Beispiel 1:
Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich 1.700,-. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von 4.000,-. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl die 3.937,50 im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Aus diesem Grund müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung des Mannes mitversichert werden!
Beispiel 2:
Die Ehefrau verdient EUR 1.800,- monatlich. Sie ist gesetzlich krankenversichert. Der Mann ist selbständig und in dert Privaten rankenversicherung versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt EUR 2.300,-. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als EUR 3.937,50 monatlich. Die Kinder können also in der gesetzlichen Krankenkasse der Frau versichert werden.
Beispiel 3:
Der Ehemann ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sein Einkommen beträgt EUR 3.937,50, die Ehefrau ist in der Privaten Krankenversicherung krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von EUR 4.150,- monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar EUR 3.937,50 im Monat, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes versichert, obwohl das Familieneinkommen höher ist als in Beispiel 1.
Vor- und Nachteile der Privaten Krankenversicherung
Die Vorteile sind:
- Individuelle Beitragsgestaltung je nach Leistungsumfang
- Individuelle Tarifwahl und Wahl des gewünschten Versicherungsschutzes
- freie Arztwahl
- Behandlung als Privatpatient
- Stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Chefarzt (je nach Tarifwahl)
- Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen (je nach Tarif)
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit (je nach Tarif)
- Weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tarif)
Nachteile inbesondere können sein:
- Risikozuschläge oder Ausschlüsse bei Vorerkankungen möglich
- Jedes Familienmitglied muss eigenen Beitrag zahlen
- Beitragspflicht besteht auch bei längerer Krankheit (>6 Wochen)
- Ein Wechsel der Krankenversicherung ist nur eingeschränkt möglich
(z.B. durch Vorerkrankungen)
- Im Mutterschutz oder bei Erziehungsurlaub besteht keine Beitragsfreiheit
Was bedeutet Standard- bzw. Basistarif?
Die Leistungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch sind Sie Privatpatient und genießen weiterhin die Vorteile, wie z.B. die freie Arztwahl! Der Beitrag des Standardtarifes darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen. Zudem werden alle Altersrückstellungen voll angerechnet.
Wie hoch sind die Beiträge im Alter?
Wer 65 Jahre oder älter ist und mindestens 10 Jahre vollversichert war, kann in den sogeannten Standardtarif wechseln. Diesen hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, damit Rentner keine überdimensionierten Beiträge zu zahlen haben.
Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Für die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung gibt es bestimmte Voraussetzungen, die nur in bestimmten
Fällen zutreffen:
Selbständig Tätige und Freiberufler, die sich privat versichern,
haben (unabhängig von Ihrem Einkommen) keine Möglichkeit der Rückkehr
in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Angestellte / Arbeitnehmer bis zum 55. Lebensjahr - wenn Ihr Einkommen unter die
Beitragsbemessungsgrenze sinkt - sind automatisch wieder pflichtversichert und
somit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt Ihr Einkommen
vor Ablauf von 12 Monaten wieder die Beitragsbemessungsgrenze, können Sie
nur dann in der GKV bleiben, wenn sie in den letzten 5 Jahren bereits mind. 24
Monate Kassenmitglied waren.
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