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Die wichtigsten Qualitätskriterien einer BU Versicherung

 

Qualitätskriterium 1

Wird der Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt?

Ursprünglich musste der Versicherte "voraussichtlich dauernd" außerstande sein, seinen Beruf (oder einen Vergleichsberuf) weiter auszuüben. Da es im Einzelfall sehr schwierig sein kann, eine ärztliche Prognose abzugeben, die dem Begriff "voraussichtlich dauernd" genügt, verkürzen einige Gesellschaften den Prognosezeitraum auf "voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen".

BU-Qualitätskriterium 2

Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß für die in diesem Tarif versicherbaren Berufe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?

Das Versicherungsunternehmen hat grundsätzlich ein Verweisungsrecht im Berufsunfähigkeitsfall. Die Definition des BU- Begriffs verlangt, dass der Versicherte außerstande sein muss, "seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."

Die Bedingung "bisherige Lebensstellung" verhindert, dass der Versicherer auf eine Tätigkeit verweisen kann, die einen erheblichen sozialen Abstieg oder deutlich geringeres Einkommen mit sich bringt. Problematisch ist eine derartige Verweisung deshalb, weil der Versicherte in der Regel in dem Verweisungsberuf gar keinen Arbeitsplatz hat, die Verweisung also rein abstrakt auf ein zwar existierendes, aber nicht konkret vorhandenes Berufsbild erfolgt.

Einige Gesellschaften bieten Bedingungen an, in denen sie auf das Recht auf abstrakte Verweisung verzichten. Es wird dann nur geprüft, ob der Versicherte die gesundheitlichen Voraussetzungen für den BU- Zustand erfüllt.

BU-Qualitätskriterium 3

Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß auf die Anwendung von Paragraph 41 VVG?

Wenn sich im Laufe des Vertragsverhältnis herausstellt, dass bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das keiner der beiden Vertragsparteien bekannt war und das deswegen schuldlos nicht angegeben wurde, dann greift Paragraph 41 VVG. Dieser räumt dem Versicherer in den beschriebenen Fällen das Recht ein, einen höheren Beitrag zu verlangen bzw., falls dies nach seinen Annahmegrundsätzen für das jetzt bekannt gewordene Risiko nicht möglich ist, den Vertrag zu kündigen. Einige Gesellschaften verzichten auf die Anwendung dieses Paragraphen.

BU-Qualitätskriterium 4

Beschränkt der Versicherer die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers auf eindeutig zumutbare ärztliche Anweisungen?

Bei dieser Frage geht es um die Zumutbarkeit von ärztlichen Anordnungen, d.h. was der VN selbst tun muss, um die Gesundheit zu verbessern bzw. die Berufsunfähigkeit zu mindern. Während die meisten Gesellschaften in den vergangenen Jahren auf die Arztanordnungsklausel verzichteten, sind in den neueren Bedingungen nun die Mitwirkungspflichten oft genau spezifiziert. Werden diese nicht befolgt, kann der Versicherer die Leistung solange verweigern, bis der Versicherte die Arztanordnungen befolgt.

Ein Entfall dieser Klausel ist positiv zu sehen, ebenso eine ausführliche Darstellung der Mitwirkungspflichten, d.h. diese müssen gefahrlos, ohne besondere Schmerzen und mit sicherer Aussicht auf Erfolg definiert sein.

Lassen Sie sich am besten kostenlos von einem Experten zu den verschiedenen Qualitätskriterien beraten. Füllen Sie hierzu einfach das nebenstehende Formular aus und Sie erhalten weitere Informationen zu den verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen.



 

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