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Private Krankenversicherung für Beamte

 

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten den passenden Versicherungsschutz, da ihre privaten Krankenversicherungstarife auf die Leistungen der Beihilfe genau abgestimmt werden können. Beamten und ihren Familienangehörigen wird so die Möglichkeit gegeben, sich rundum optimal für den Krankheitsfall abzusichern.

Sofern Sie also nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten Sie einen Vergleich der Tarife der Anbieter bei uns anfordern und sich über die Möglichkeiten eines Wechsels informieren lassen.

Welche Beamte können eine Private Krankenversicherung beantragen?

  • Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge (Soldaten zählen nicht hierzu)
  • Richter mit Anspruch auf Beihilfe
  • Versorgungsempfänger (Beamte und Richter im Ruhestand) mit Anspruch auf Beihilfe

Auch für bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Familienangehörige gilt der Schutz der privaten Krankenversicherung Die Familienangehörigen müssen ihre private Krankenversicherung innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel des Beihilfeberechtigten in die PKV bei der gleichen Privaten Krankenversicherung abschließen.

Als Beamter in die PKV wechseln

Sind sie noch durch eine Pflichtmitgliedschaft oder Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden, können sie innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Pflicht- oder Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten wechseln.

Fordern Sie Ihre unabhängige PKV-Analyse für Beamte an. Hierfür einfach das Formular auf der rechten Seite ausfüllen und Sie erhalten kostenlose Informationen über die PKV für Beamte.



 

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