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Wohn Riester - Eigenheimrente ist beschlossen

 

Wohn Riester kommt

Die neue Eigenheimrente(Wohn Riester) ist beschlossen, wir liefern Ihnen die wichtigsten Antworten „Wohn-Riester“ sagen die meisten zur neuen Altersvorsorge, die Riester-Sparern die eigenen vier Wände schmackhaft macht. Korrekter wäre der Begriff „Eigenheimrente“, denn so heißt es im beschlossenem Gesetz, das der Bundesrat beschlossen hat. Inhalt: Wer mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken.

Gleichzeitig helfen die Riester-Zulagen, einen laufenden Immobilienkredit zu tilgen. Sparer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens für die Altersvorsorge sparen, erhalten 154 Euro Zulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind nochmals 185 Euro Kinderzulage. Wenn der Nachwuchs in diesem Jahr auf die Welt gekommen ist, fließen sogar 300 Euro in die Rentenkassen.

So erhält eine Familie mit zwei Kindern und einem Neugeborenen in diesem Jahr maximal 978 Euro Zulage. Geld, das für die Baufinanzierung oft sehr willkommen ist. Was ist Wohn-Riester? Das mietfreie Wohnen im Alter soll der Baustein der privaten Altersabsicherung sein, welche staatlich gefördert wird. Wer mit einer Riester-Renten, -Bank- oder -Fondssparplänen für das kommende Alter spart, kann künftig auch das angesparte Kapital komplett oder maximal bis 75 Prozent der aufgebrachten Summe für den Kauf oder Bau einer Immobilie einsetzen können. Bauherren erhöhen so ihr Eigenkapital und benötigen deutlich weniger Kredite. Zudem können sie mit dem Geld einen Kredit für den Bau oder Kauf einer Immobilie abbezahlen. Der Staat tilgt dank Riester-Zulagen mit.

Wofür kann ich Wohn Riester einsetzen? Die Wohn-Riester darf für die Finanzierung einer selbst genutzten „Wohnung“ oder Haus verwendet werden. Darunter ist laut dem geänderten Paragraf 92 a Einkommensteuergesetz eine „Wohnung in einem Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft“ zu verstehen. Weitere Voraussetzung: Die Immobilie muss den Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Riester-Versicherer bilden. Eine Ferienwohnung im Ausland oder ein Altersdomizil außerhalb Deutschlands wird laut Gesetzentwurf nicht gefördert. Kann ich die Wohn-Riester auch dazu nutzen, mein Haus altersgerecht zu gestalten? Nein. Eine altersgerechte Umrüstung ist nicht förderbar. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können wir Ihnen sicherlich weiterhelfen. Sie möchten weiterer Informationen zur Wohn-Riester? Füllen Sie einfach das Formular aus und Sie erhalten schnellstmöglich weitere Informationen zur Riester Rente.



 

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