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Wohngebäudeversicherung - Aufräumkosten
Gebäudeversicherungen übernehmen meist auch die Aufräumkosten nach einem Schadensfall - unterschätzen Sie diesen Kostenfaktor nicht, denn häufig müssen Schutt etc als Sondermüll teuer entsorgt werden.
Die meisten Wohngebäudeversicherungen bieten den Einschluss einer Aufräum- und Abbruchkostenversicherung an. Üblicherweise werden die Kosten für eventuell erforderliche Aufräum- und Abbrucharbeiten auf Ihrem Grundstück bis zu einer Höhe von 5 Prozent Ihrer Gesamtversicherungssumme gedeckt. Dieser Betrag reicht jedoch besonders bei größeren Schäden nicht aus. In durch Sturm oder Hochwasser gefährdeten Regionen lohnt sich deshalb eine Zusatzversicherung, die meisten Versicherungen bieten gegen einen kleinen Aufpreis eine Erhöhung der Deckungssumme bei Abbruch- und Aufräumarbeiten auf 10 Prozent der Gesamtversicherungssumme an.
Als besonders überwachungsbedürftige Abfallstoffe im Sinne des deutschen Abfallrechts gelten beispielsweise folgende Stoffe:
- 170106* - Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
- 170204* - Glas, Kunststoff und Holz , die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- 170303* - Kohlenteer und teerhaltige Produkte
- 170503* - Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
- 170505* - Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
- 170801* - Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- 030201* - Halogenfreie organische Holzkonservierungsmittel
- 030202* - Chlororganische Holzkonservierungsmittel
- 030203* - Metallorganische Holzkonservierungsmittel
- 030204* - Anorganische Holzkonservierungsmittel
- 040216* - Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
- 050103* - Bodenschlämme aus Tanks
Ein interessanter Aspekt des Begriffes „Abfall“ ist, dass ein Gegenstand erst als Abfall im Sinne des deutschen Abfallrechts gilt, wenn dieser Gegenstand beweglich ist. Kein Abfall ist daher etwa das ölverseuchte Grundstück oder das asbestbelastete Gebäude. Erst das Ausheben des verseuchten Erdreichs bzw. der Abriss des Gebäudes machen den Aushub bzw. die Trümmer zu Abfall – und damit entsorgungspflichtig.
Genauere Informationen über Kosten und Möglichkeiten der Entsorgung erhalten Sie bei der Stadtreinigung Ihrer Gemeinde oder bei privaten Entsorgungsunternehmen.
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FAQs zum Thema "Wohngebäudeversicherung - Aufräumkosten"
- Was versichert die Hausratversicherung?
- Was zählt zur Wohnfläche?
- Was ist ein Unterversicherungsverzicht?
- Für welche Schäden kommt die Hausratversicherung auf?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?
- Versicherte Gegenstände
- Nicht versichert sind
- Beim Vertragsabschluss zu beachten
- Die Höhe der Versicherungssumme
- Im Versicherungsumfang enthalten sind im Normalfall