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Wohngebäudeversicherung - Hochwasser
Hochwasser!
Eine Gebäudeversicherung ist Pflicht für Hausbesitzer, und auch eine Elementarschädenversicherung kann in Zeiten, in denen ein „Jahrhunderthochwasser“ alle paar Jahre vorkommt, sicher nicht schaden... Aber wie stehen die Versicherungen wirklich zum Hochwasser?
Prinzipiell erstreckt sich der Versicherungsschutz einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht auf Schäden, die durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau verursacht werden. Ein durch Hochwasser "vollgelaufener Keller" mit den teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat ist also in der Regel nicht versichert. Versicherungsschutz ist in diesen Fällen nur dann gegeben, wenn der Versicherte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementarschäden vereinbart hat. Nur die so genannten ehemaligen "DDR-Policen", die inzwischen von der Allianz übernommen wurden, versichern Hochwasserschäden noch automatisch mit.
Am häufigsten treten Überschwemmungen durch überquellende Flüsse und Bäche oder sintflutartige Regenfälle auf. Da gerade in den letzten Jahren viele Hausbesitzer in bisher sicheren Regionen von Hochwasser überrascht worden sind, sollte sich jeder Hausbesitzer überlegen, ob Bedarf für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes besteht: ist bei Ihrem Objekt die Möglichkeit gegeben, von einer Überschwemmung betroffen zu sein?
Viele Versicherungsunternehmen bieten, meist als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung eine erweiterte Elementarschadenversicherung an, die zusätzlich auch Schäden abdeckt, die durch Überschwemmung (ausgenommen Sturmflut oder Rückstau), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen. Dies ist allerdings nur die eine Seite der Medaille, denn derzeit können sich gerade diejenigen Verbraucher, die eine Elementarschädenversicherung wegen entsprechender Gefährdung am dringendsten benötigen, nicht dagegen versichern! Denn wenn der Versicherer bei der Risikoprüfung vor der Vertragsannahme ein entsprechendes Risiko feststellt, ist der Elementarschadenschutz nur zu sehr hohen Prämien, meist aber gar nicht zu bekommen.
Die beiden häufigsten Ausschlussgründe sind die Lage des Gebäudes sowie entsprechende Vorschäden: wenn das Gebäude in einer „gefährdeten Region“ liegt, so ist es meist prinzipiell von einer Elementarschädenversicherung ausgeschlossen, ebenso, wenn in den letzten zehn Jahren ein entsprechender Vorschaden aufgetreten ist – aber gerade Besitzer von solchen Objekten würden einen Versicherungsschutz besonders benötigen.
Der Grund für dieses Dilemma liegt in der Versicherungssystematik begründet: Damit die Elementarschädenversicherung von den Gesellschaften auch für besonders gefährdete Objekte zu einem normalen Preis angeboten werden kann, muss ein möglichst großer Kreis von Versicherten zusammenkommen – ideal wären alle Hauseigentümer des Landes. Funktionieren würde dies wohl nur über eine Zwangsversicherung nach dem Vorbild der KFZ-Haftpflicht, hier sind beispielsweise auch Fahrer mit einem sehr hohem Risikopotenzial prinzipiell versicherbar.
Eine Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wird sich aber vermutlich in näherer Zukunft nicht durchsetzen, denn dieses Modell muss einerseits bei der Mehrheit der Bevölkerung Zustimmung finden, andererseits ist die mögliche Durchsetzung aus politischen Gründen fraglich (z. B. Wegfall der ehemaligen Versicherungsmonopole bzw. Deregulierung im Rahmen der Europäischen Union).
Aber auch, wenn Sie über eine Elementarschädenversicherung verfügen, prüfen die Versicherer bei einer Überschwemmung genau, ob das Wasser von außen eingedrungen oder etwa über überfüllte Abwasserleitungen eingeströmt ist. Bei so genanntem Rückstau, bei dem Wasser über die Abwasserleitungen in die Wohnung gedrückt wird, zahlt die Versicherung üblicherweise nur dann, wenn Sie an entsprechender Stelle ein Rückstauventil eingebaut haben.
Hauseigentümern in von Hochwasser betroffenen Gebieten bleibt also nur eines: schließen Sie mindestens eine Wohngebäudeversicherung für das Objekt ab, denn wenn Sie für eine Elementarschädenversicherung nicht in Frage kommen, so können Sie dann wenigstens alle Hochwasserschäden als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.
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