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Private Krankenversicherung - Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenkasse

 

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es ein neues Zuschusssystem, das die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz regelt.

Patienten erhalten jetzt je nach zahnärztlichem Befund einen festen Betrag von der Krankenkasse. Nach der bisherigen Regelung beteiligte sich die Krankenkasse mit 50 Prozent an den Kosten für Zahnersatz, allerdings wurde bei zahlreichen Behandlungen die Zuzahlung kategorisch abgelehnt.

Das neue System sieht dagegen einen pauschalen Festzuschuss vor: dieser Festzuschuss deckt 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung, also die "Standardtherapie" ab, unabhängig von der tatsächlich gewählten Behandlungsmethode. Alle Kosten, die über diesen Festbetrag hinausgehen, sind vom Versicherten als Eigenanteil zu tragen.

Der entscheidende Vorteil des neuen Festzuschuß-Systems liegt also auf der Hand: durch die größeren Wahlmöglichkeiten kann sich der Patient wirklich frei zwischen den möglichen Behandlungsformen entscheiden. Andererseits muss der Patient jetzt auch selbst Kosten und Nutzen einer Behandlung abwägen und sollte sich daher immer vor der jeweiligen Behandlung durch den Zahnarzt darüber informieren lassen. Wenn man sich dann für eine bestimmte Behandlungsmethode entschieden hat, heißt es weiter vergleichen: auf jeden Fall sollte man von verschiedenen Zahnärzten Angebote für die Behandlung der Wahl einholen, denn die Preise für Zahnersatz können von Zahnarzt zu Zahnarzt teilweise stark variieren. Denn Zahnärzte dürfen für den Eigenanteil nicht nur den Privatpatientensatz verrechnen, auch die Materialpreise unterscheiden sich stark, je nachdem, woher der Zahnarzt seine Materialien bezieht.

Ein guter Weg für gesetzlich Versicherte, um die Klippe „Zahnersatz“ sicher zu umschiffen, ist sicher eine entsprechende Zusatzversicherung: viele private Versicherungen bieten mittlerweile Zusatzversicherungen speziell für Zahnersatz an, oftmals auch im Paket mit einem Zuschuss für Heil- und Hilfsmittel, Auslandsreiseschutz und/oder Heilpraktikerbehandlung. Achten Sie aber beim Abschluss einer Zusatzversicherung darauf, dass Sie keine Leistungen einkaufen, die Sie eigentlich nicht benötigen – hier sollten Sie sich auf jeden Fall unabhängig und umfassend beraten lassen.

Keineswegs sollten Sie blind auf das Angebot einer Versicherung vertrauen, die mit Ihrer Krankenkasse kooperiert! Diese muss keinesfalls die günstigste für Sie sein, und sollten Sie einmal Ihre Krankenkasse wechseln wollen, so sind meist auch die Kooperationsrabatte der Zusatzversicherung dahin.

Außerdem sollten Sie beim Vergleich von Versicherungsangeboten auch eventuelle Wartezeiten und die Höhe des Erstattungsbetrages bei den einzelnen Zahnersatzleistungen berücksichtigen: Viele Versicherer erstatten in den ersten drei bis fünf Versicherungsjahren nur einen begrenzten Betrag. Das günstigste Angebot ist dann unter dem Gesichtspunkt zu bewerten, welche Leistungen und Kosten man für sich in den nächsten Jahren abschätzen kann und ob der Versicherungsbeitrag dem gegenüber noch vorteilhaft ist.

Wenn Sie selbst die Leistungen nicht einschätzen können oder wollen, sollten Sie sich im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgesprächs über die für Sie optimale Zusatzversicherung informieren.

Oder zu am besten gleich zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.



 

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