Private Krankenversicherung: Vertragsinhalte genau prüfen
Wer eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möcht, ist gut beraten, die Inhalte seines Vertrages genau zu überprüfen. Die private Krankenversicherung wirbt häufig mit dem Leistungsplus, das dem Versicherten in vielen PKV Tarifen geboten wird. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse ist dies auch in fast allen Fällen richtig. Dennoch bergen vor allem die Verträge von besonders günstigen Tarifen der privaten Krankversicherung bestimmte Fallstricke, welche die in der Werbung gemachten Versprechen zumindest einschränken.
PKV Kostenübernahme bei teuren Behandlungen
Viele Versicherte haben den Wechsel in einen PKV Tarif vollzogen, weil die PKV auch für Behandlungen und Medikamente zahlt, welche von der GKV nicht oder nur noch zum Teil übernommen werden. Dennoch ist es in vielen PKV Verträgen inzwischen gang und gäbe, bei teuren Behandlungen die versprochene „volle Kostenübernahme“ empfindlich einzuschränken. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Thema Zahnersatz, hier wird noch immer gerne mit der „Hundertprozentigen Kostenübernahme“ geworben, gleichzeitig beschränkt der Vertrag mancher privaten Krankenversicherung jedoch die Leistungen beim Zahnersatz auf die Basisversorgung der gesetzlichen Kassen.
Freie Arztwahl nicht immer gegeben
Die freie Arztwahl, also die Möglichkeit, ohne vorherige Überweisung durch den Hausarzt einen Spezialisten aufsuchen zu können, lockt ebenfalls viele Verbraucher in die private Krankenversicherung. Doch auch hier können Klauseln im Versicherungsvertrag die in Aussicht gestellte Mehrleistung empfindlich einschränken. Sieht der Vertrag nämlich im abgeschlossenen PKV Tarif die sogenannte Primärarzt-Regelung vor, so muss der Versicherte vor dem Gang zum Facharzt zunächst seinen Primärarzt aufsuchen. Nur wenn dieser ihn, genauso wie es der Hausarzt eines gesetzlich Versicherten tut, an den Facharzt überweist, kann er diesen ohne Mehrkosten aufsuchen.
PKV Selbstbehalt erhöht die tatsächlichen Kosten
Gerade in günstigen PKV Tarifen wird dem Versicherten oft ein Selbstbehalt auferlegt. Diese senkt jedoch nicht nur die Beiträge des Versicherten zur privaten Krankenversicherung, sondern sie erhöht auch seine tatsächlichen Kosten. Denn der Selbstbehalt bedeutet nichts anderes, als dass die private Krankenversicherung erst für Leistungen aufkommt, die nach Erreichen des vertraglichen Selbstbehaltes eintreten. Ist beispielsweise ein jährlicher Selbstbehalt von 600 Euro vereinbart, zahlt der Versicherte erbrachte Leistungen selbst, bis die Gesamtkosten im laufenden Jahr auf 600 Euro angewachsen sind. Erst dann übernimmt seine PKV die Zahlung.
Private Krankenversicherung nicht nur nach Beitrag vergleichen
Wie man sieht, sollten Versicherte der privaten Krankenversicherung beim PKV Vergleich nicht nur auf die angebotenen Beiträge und scheinbar garantierten Leistungen achten. Vielmehr ist es gerade bei der PKV sinnvoll, auch in die Tiefen des Vertrages Einblick zu nehmen, um mögliche Leistungseinschränkungen oder Kostenfallen zu erkennen und ausschließen zu können. Wichtig ist dabei, nach einer privaten Krankenversicherung mit ausgeglichenem Niveau von Beitrag und Leistung Ausschau zu halten. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich hilft beim Suchen und vor allem Finden eines solchen PKV Tarifs.
Weitere Artikel aus dieser Kategorie
- PKV: Noch vor Herbst 2012 in günstigeren PKV Tarif wechseln
- Die Welt: BU-Versicherung für Frauen unverzichtbar
- Private Krankenversicherung: Männerschlussverkauf vor Unisex Tarif
- PKV Tarife vor Wechsel besser selbst vergleichen
- Private und gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich
- Die Welt: Viele BU-Versicherungen sichern Burnout nicht ab
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Unisex BU Tarife kommen bald
- Private Krankenversicherung muss 2013 Beiträge erhöhen
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei Investitionen alternativlos
- Private Krankenversicherung: Niedriger Zins hebt PKV Beiträge