Geldanlage mit Sachwert: Besserer Schutz beim Immobilienkauf
Die Geldanlage in Sachwerte, vor allem die Investition in eine eigene Immobilie beziehungsweise der reine Immobilienkauf, ist deutschlandweit eine sehr beliebte Methode. Denn Immobilien sind ein bleibender Sachwert, der nicht nur als reine Geldanlage zur Kapitalvermehrung, sondern auch als Form der privaten Altersvorsorge angesehen werden sollte. Nachdem in der letzten Zeit einige Betrügereien beim Verkauf von Immobilien vorgekommen sind, wird sich der Bundesrat am Freitag mit dem Thema besserer Schutz für Käufer von Immobilien als Geldanlage befassen.
Eingebracht hat die Initiative das Land Berlin, der Bundesrat wird am Freitag darüber beraten, ob der Berliner Antrag der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegt und empfohlen werden soll. Ein besserer Schutz beim Immobilienkauf ist auch bitter nötig, vor allem, wenn man bedenkt, dass diese Form der Geldanlage auch gleichzeitig meist eine gute Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge bietet. Denn wer sein Geld in Sachwerte, vor allem in eine Immobilie als Eigenheim, investiert, hat im Alter einen entscheidenden Vorteil bezüglich seiner monatlichen Lebenshaltungskosten. Einige Länder haben daher bereits angekündigt, die Initiative unterstützen zu wollen.
Was soll sich für die Geldanlage in den Sachwert Immobilie ändern?
Konkret sieht der mögliche Gesetzentwurf, so die Berliner Initiative den Bundesrat passiert, vor, den am Immobilienkauf beteiligten Notar stärker in die Pflicht zu nehmen. Bisher war der Verkäufer, egal ob Privatperson oder große Immobilienvertriebe die Pflicht, dem potentiellen Käufer die notwendigen Unterlagen, insbesondere den Kaufvertrag für die Immobilie, mindestens zwei Wochen vor Vertragsabschluss zukommen zu lassen. Für den beurkundenden Notar war es jedoch schwer, nachzuvollziehen, ob der Käufer erstens die Unterlagen rechtzeitig erhalten und zweitens auch sämtliche Details des Vertrages zum Immobilienkauf verstanden hatte.
So war es einigen betrügerischen Immobilienvertrieben möglich geworden, den Käufer bewusst über den Zustand seiner Immobilie und deren tatsächlichen Wert zu täuschen. Im extremsten Fall wurde der Käufer vom Verkäufer zum Notar bestellt und unterschrieb den Kaufvertrag, ohne den tatsächlichen Wert seiner Geldanlage zu kennen und vor allem ohne zu wissen, dass er bereits den endgültigen Kaufvertrag unterschrieb. Der Notar seinerseits konnte den mit seiner unfreiwilligen „Hilfe“ stattfinden Betrug natürlich ebenfalls nicht bemerken. Aus diesem Grund sieht die Berliner Initiative nun vor, dass der Notar selbst dem Immobilienkäufer die Vertragsunterlagen zukommen lässt und diesem als Ansprechpartner bei Fragen und Unklarheiten zur Verfügung steht.
Geldanlage in den Sachwert Immobilie lohnt sich weiterhin
Trotz der sich in den letzten Jahren häufenden Betrügereien bei der Geldanlage in den Sachwert Immobilie lohnt sich die Investition für den Käufer weiterhin. Zumal ja zukünftig einem Betrug nun wirksam von Seiten des Gesetzgebers entgegen getreten werden soll. Denn egal, ob man eine Immobilie kauft bzw. errichtet, und später mit Gewinn weiterverkauft, oder ob man die Immobilie als Eigenheim nutzt, als Sachwert bleibt eine Immobilie in jedem Fall eine rentable Geldanlage.
Weitere Artikel aus dieser Kategorie
- Private Altersvorsorge: Riester Rente schon für junge Leute
- Altersvorsorge: Früher in Rente – mit der richtigen Vorsorge
- Berufsunfähigkeitsversicherung nach Unisex: Neue BU Beiträge
- Private Altersvorsorge: Junge Leute beginnen zu spät mit AV
- Berufsunfähigkeitsversicherung: DAK meldet Burn Out Anstieg
- Altersvorsorge – Studie beweist: Private AV ist notwendig
- Altersvorsorge: Männer durch Unisextarif klar benachteiligt
- Riester Rente: Das müssen Eltern bei Riester Zulage beachten
- Private Altersvorsorge bestes Mittel gegen Rentenlücke
- Riester Rente: Gesetzentwurf wird zu Nachbesserungen führen